Muslimbruderschaft aus der Sicht der Staatsanwaltschaft in Österreich

Wie die Staatsanwaltschaft in Österreich die Muslimbruderschaft beschreibt. Die nachfolgenden Passagen wurden dem Akt „Operation Luxor“ entnommen.

I. Die Muslimbruderschaft

Die Muslimbruderschaft wurde im Jahr 1928 von dem im Jahr 1906 geborenen Volksschullehrer Hasan al-BANNA und weiteren Mitstreitern in Ägypten, das damals eine Monarchie war, gegründet. Die Ausrichtung der Muslimbruderschaft ist sunnitisch-islamistisch und panislamisch. Der Panislamismus ist eine religiös-politische Bewegung, die die innerislamischen Gemeinsamkeiten in Geschichte, Kultur und Religion hervorheben will. Das Ziel des Panislamismus ist die Einheit aller Muslime in einem auf dem als Scharia bezeichneten islamischer Recht beruhenden islamischen Staat (Kalifat). Von ihrer Gründung an verbreitete sich die Muslimbruderschaft bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 in den arabisch-islamischen Staaten. Die Muslimbruderschaft orientierte sich in ihrer Organisationsstruktur und in ihrem militanten Antijudaismus an den damals im Entstehen begriffenen faschistischen Bewegungen in Europa, insbesondere am italienischen Faschismus des Benito MUSSOLINI und am Nationalsozialismus des Adolf HITLER.

Hasan al-BANNA trat von Beginn an für den als Dschihad bezeichneten bewaffneten und offensiven Glaubenskrieg gegen alle Nichtmuslime und deren Helfer ein. Bereits in den 1930er-Jahren führte die Muslimbruderschaft in Ägypten unter Verwendung radikal-antisemitischer Parolen wie „Nieder mit den Juden“ und „Juden raus aus Ägypten“ gewalttätige Proteste gegen die in Ägypten lebenden Juden durch. In seinem Werk „Die Todesindustrie“ propagierte Hasan al-BANNA für die Muslimbruderschaft und ihre Anhänger die Abwendung vom Leben und die Verherrlichung eines von Todessehnsucht geprägten Märtyrertums und formulierte dazu: „Derjenigen Nation, welche die Industrie des Todes perfektioniert und die weiß, wie man edel stirbt, gibt Gott ein stolzes Leben auf dieser Welt und ewige Gunst in dem Leben, das noch kommt. Die Illusion, die uns gedemütigt hatte, besteht in nichts anderem als der Liebe zum weltzugewandten Leben und dem Hass auf den Tod.“ Als nach wie vor für die Muslimbruderschaft und ihre Anhänger gültiges Motto formulierte Hasan al-BANNA die Parolen:

  • Gott ist unser Ziel.
  • Der Prophet (Mohammed) ist unser Führer.
  • Der Koran ist unsere Verfassung.
  • Der Dschihad (bewaffneter Glaubenskampf zur Durchsetzung der islamischen Herrschaft) ist unser Weg.

Auf diesen bis in die Gegenwart geltenden Grundsätzen beruht der absolute Gehorsam gegenüber der Führung der streng hierarchisch gegliederten Muslimbruderschaft Bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs erhielt die zum damaligen Zeitpunkt noch vorwiegend in Ägypten tätige Muslimbruderschaft beträchtliche finanzielle Zuwendungen aus dem damals nationalsozialistisch regierten Deutschland. Die Führung der Muslimbruderschaft verwendete diese Geldmittel für Waffenkäufe und Propaganda, um sich auf den bereits abzeichnenden Konflikt mit den in Palästina lebenden und vermehrt aus Europa nach Palästina zuwandernden Juden vorzubereiten. Palästina war britisches Mandatsgebiet. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg verfügte die Muslimbruderschaft in Ägypten bereits über ca. 500.000 Mitglieder. Die Muslimbruderschaft besaß in Ägypten eigene Moscheen, Unternehmungen, Fabriken, Krankenhäuser und Schulen und besetzte wichtige Posten in der Armee und in den Gewerkschaften. Zur Umsetzung ihrer panislamischen Gesellschaftsvision investierte die Muslimbruderschaft stark in die Ausbildung ihrer Mitglieder und in eigene Bildungsinstitute. Rasch gewannen die Mitglieder der Muslimbruderschaft großen Einfluss im ägyptischen Staat, der damals noch eine Monarchie war. Mit Einnahmen aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit und Spenden ihrer Anhänger finanzierten die Mitglieder der Muslimbruderschaft ab Anfang der 1940er-Jahre Anschläge ihres militärischen Apparates gegen die im Rahmen einer Mandatsherrschaft das Königreich Ägypten dominierenden Briten.

1946 ernannte Hasan al-Banna den aus Deutschland nach Ägypten zurückgekehrten Mohammed Amin al-Husseini zu einer der Leitfiguren der Muslimbruderschaft. Mohammed Amin al-Husseini war ein islamischer arabischer Nationalist aus einer einflussreichen islamischen Familie in Jerusalem. 1921 wurde er von Großbritannien zum Groß-Mufti von Jerusalem ernannt. Mohammed Amin al-Husseini wurde dadurch zum Führer der Palästinenser, die nach dem Zerfall des Osmanischen Reiches einen eigenen Nationalstaat anstrebten. Mohammed Amin al-Husseini verbreitete seine radikal islamistische, antizionistische und antijüdische Ideologie nachhaltig unter Arabern. Von 1936 bis 1939 führte er den Arabischen Aufstand gegen jüdische Einwanderer und Briten an. Ab der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 unterstützte er die antijüdische Politik Adolf Hitlers, dem er den Ehrentitel „Abu All “ verlieh. Ab 1937 arbeitete Mohammed Amin al-Husseini mit dem nationalsozialistischen Regime in Deutschland zusammen. Von Oktober 1941 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 lebte Mohammed Amin al-Husseini als persönlicher Gast Adolf Hitlers in Deutschland und verbreitete über seinen Berliner Sender „Stimme des Freien Arabertums“ Radiosendungen mit nationalsozialistischer Propaganda im arabischen Raum.

Im Sommer 1942, während des deutschen Vormarsches auf El Alamein, rief al-Husseini von Berlin aus alle Araber auf: „Tötet die Juden, wo immer ihr sie findet. Das gefällt Gott, der Geschichte und dem Glauben.“ Am 7. Juli 1942 strahlte sein Berliner Sender „Stimme des Freien Arabertums“ einen weiteren Aufruf zum Völkermord an den Juden aus, weil die Briten die Juden in Ägypten für den Fall eines britischen Abzugs schwer bewaffnet hätten. Daher gelte: „Ihr müsst die Juden töten, ehe sie das Feuer auf Euch eröffnen. Tötet die Juden, die Euer Vermögen an sich gerissen haben und einen Anschlag auf Eure Sicherheit planen. Araber Syriens, des Irak und Palästinas, worauf wartet Ihr? Die Juden haben vor, Eure Frauen zu schänden, Eure Kinder umzubringen und Euch zu vernichten. Nach der muslimischen Religion ist die Verteidigung Eures Lebens eine Pflicht, die nur durch die Vernichtung der Juden erfüllt werden kann. Das ist Eure beste Chance, diese dreckige Rasse loszuwerden, die Euch Eurer Rechte beraubt und Euren Ländern Unheil und Zerstörung gebracht hat. Tötet die Juden, steckt ihren Besitz in Brand, zerstört ihre Geschäfte, vernichtet diese niederträchtigen Helfer des britischen Imperialismus. Eure einzige Hoffnung auf Rettung ist die Vernichtung der Juden, ehe sie Euch vernichten.“ Mohammed Amin al-Husseini wurde von Heinrich Himmler, Reichsführer SS, über den Stand des Massenmordes an den Juden in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern persönlich unterrichtet. Mohammed Amin al-Husseini unterstützte der als Holocaust bezeichneten nationalsozialistischen Völkermord an den Juden und wirkte aktiv daran mit, indem er Fluchtwege für Juden aus Osteuropa zu blockieren suchte und so tausende jüdische Kinder dem NS-Regime auslieferte. Zudem wurde er im Rang eines Gruppenführers Mitglied der nationalsozialistischen Terroreinheit Schutz-Staffel (SS) und mobilisierte Muslime für die Waffen-SS auf dem Balkan. Nach dem Krieg wurde al-Husseini als Kriegsverbrecher festgenommen, aber nicht angeklagt. 1946 fand er in Ägypten Asyl. Aus Anlass seiner Rückkehr publizierte Hasan al-Banna 1946 eine Lobrede auf Mohammed Amin al-Husseini, den Großmufti von Jerusalem, dem er sich politisch und religiös verbunden fühlte und den er als Leitfigur für die Muslimbruderschaft gewann: „Der Mutti ist so viel wert wie eine ganze Nation. Der Mutti ist Palästina, und Palästina ist der Mutti. O Amin! Was bist Du doch für ein großer, unbeugsamer, großartiger Mann! Hitlers und Mussolinis Niederlage hat Dich nicht geschreckt. Was für ein Held, was für ein Wunder von Mann. Wir wollen wissen, was die arabische Jugend, Kabinettsminister, reiche Leute und die Fürsten von Palästina, Syrien, Irak, Tunesien, Marokko und Tripolis tun werden, um dieses Helden würdig zu sein, ja dieses Helden, der mit der Hilfe Hitlers und Deutschlands ein Empire herausforderte und gegen den Zionismus kämpfte. Deutschland und Hitler sind nicht mehr, aber Amin el-Husseini wird den Kampf fortsetzen.“ Mohammed Amin al-Husseini verfolgte als Galionsfigur der Muslimbruderschaft seine Ziele bis zu seinem Tod 1974 weiter.

Ende 1948 verbot der damalige ägyptische Premierminister Mahmoud an-NUKRASHI PASCHA die Muslimbruderschaft, woraufhin Mitglieder der Muslimbruderschaft ihn durch einen Terroranschlag töteten. Spätestens ab diesem Attentat begann eine Verfolgung der Mitglieder der Muslimbruderschaft durch den ägyptischen Polizeiapparat. Im Februar 1949 wurde Hasan al-BANNA, wahrscheinlich im Auftrag des ägyptischen Königshauses, in Kairo erschossen. Unter neuer Führung intensivierten die Vertreter der Muslimbruderschaft die Umsetzung der nach ihrer Auffassung zur Errichtung des von ihnen angestrebten Islamischen Staates (Kalifat) erforderlichen Ziele, nämlich die Bildung und soziale Verbesserung der Massen, die Förderung einer national ausgerichteten Wirtschaft sowie im Sinne ihrer panislamischen Ideologie die Befreiung und Einheit der arabischen Welt. Nach dem von der Muslimbruderschaft unterstützten erfolgreichen Staatsstreich der so bezeichneten und von Gamal Abdel NASSER angeführten „freien Offiziere“ im Juli 1952 gegen König Faruk kam es zum Konflikt zwischen der neuen Regierung unter Präsident NASSER und der Muslimbruderschaft, der in einem fehlgeschlagenen Attentat von Vertretern der Muslimbruderschaft gegen Staatspräsident NASSER gipfelte. Daraufhin kam es zu einer brutalen Repression gegen die Vertreter der Muslimbruderschaft durch die ägyptischen Sicherheitskräfte. Teile der Führung der Muslimbruderschaft flüchteten in arabische Nachbarstaaten, insbesondere Saudi-Arabien, aber auch nach West-Europa. Zahlreiche Mitglieder der Muslimbruderschaft wurden inhaftiert. Darunter befand sich auch Sayyid OUTB, der Hauptideologe der Muslimbruderschaft, der in der Zeit seines Gefängnisaufenthaltes bis zu seiner im Jahr 1966 erfolgten Hinrichtung die radikal-islamistischen Theorien zur weiteren Entwicklung der Muslimbruderschaft verfasste und weiterentwickelte. Diese ideologischen Schriften von Sayyid QUTB hatten außerordentlich großen Einfluss auf die vor allem ab den 60er- und 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts in arabisch-islamisch geprägten Ländern entstehenden dschihadistischen Gruppierungen. Ziel der von Sayyid QUTB entworfenen Ideologie war es, die sich nach seiner Auffassung noch in einem Zustand der vorislamischen Unwissenheit und Ignoranz (Dschahiliya) befindlichen arabischen Staaten durch rechtgläubige Muslime zu stürzen, um sodann auf Grundlage der Scharia den nach ihrer Auffassung idealen islamischen Staat zu errichten.
Dieselbe Ideologie vertrat auch der als weiterer Ideologe der Muslimbruderschaft anzusehende Zivilrichter Abd al-Qadir AUDA, der es als Pflicht der Muslime ansah, für eine Scharia-Gesetzgebung zu kämpfen und die im Widerspruch zur Scharia stehenden weltlichen Gesetze zu eliminieren. Nach dem Sturz des Präsidenten NASSER entließ dessen Nachfolger Präsident Anwar es SADAT die Anführer der Muslimbruderschaft aus den Gefängnissen. In ihrer Ausrichtung verblieb die Muslimbruderschaft jedoch eine panislamische Vereinigung, deren Ziel es blieb, vorerst in Ägypten und später folgend in allen Ländern der Erde einen islamischen Staat (Kalifat) auf Grundlage des als Scharia bezeichneten islamischen Rechts einzuführen. Präsident SADAT führte in Ägypten als Zugeständnis an die islamistisch ausgerichtete Muslimbruderschaft und andere islamistische Gruppen Teile der Scharia als offizielles Strafrecht ein. Ebenso installierte er den religiösen Schura-Rat. Die Scharia wurde nach Artikel 2 der ägyptischen Verfassung sogar zur Grundlage des ägyptischen Gesetzes erklärt. Trotz dieser Zugeständnisse agierte die Muslimbruderschaft weiter gegen Präsident SADAT, der daraufhin 1981 ca. 1.000 Muslimbrüder verhaften ließ. Nach der Ermordung von Präsident SADAT entließ dessen Nachfolger Hosni MUBARAK einen Großteil der gemäßigten Muslimbrüder aus den Gefängnissen. Ab den späten 1980er-Jahren etablierte sich die Muslimbruderschaft als starke Oppositionskraft im ägyptischen Parlament. Dazu beteiligte sich die Muslimbruderschaft mit verschiedenen Allianzen an den Parlamentswahlen. Da sie selbst nicht als Partei antreten durfte, trat die Muslimbruderschaft vorwiegend mit unabhängigen Kandidaten zu Wahlen an. Zunehmend gaben sich die Vertreter der Muslimbruderschaft als Anhänger von Demokratie und Pluralismus. Tatsächlich blieb die Muslimbruderschaft ihren islamistischen Zielen im Sinne des dargestellten Panislamismus treu. Ziel blieb die Errichtung eines islamischen Staates auf Grundlage der Scharia, mithin ein religiös totalitäres Staatssystem mit einer nach dem Führerprinzip gestalteten faschistischen Struktur. Die bereits dargestellten, auf Hasen al-BANNA zurückgehenden Grundsätze blieben weiterhin das Motto der Muslimbruderschaft. Durch karitative Einrichtungen wie Krankenhäuser, Sozialstationen und Armenspeisungen vergrößerten die Vertreter der Muslimbruderschaft ihren Einfluss in Ägypten.

Bei der im Frühjahr 2011 beginnenden, als „arabischer Frühling“ bezeichneten Revolution in Ägypten nahm die Muslimbruderschaft vorerst eine untergeordnete und passive Rolle ein. Als sich das Ende der Regierung von Hosni MUBARAK abzeichnete, gründeten die Muslimbrüder im April 2011 die „Freiheits- und Gerechtigkeitspartei“, die bei den Parlamentswahlen am Jahresende 2011 knapp die Hälfte der Mandate erreichte und dadurch zur stärksten Kraft im erstmals demokratisch gewählten Parlament Ägyptens wurde. Am 30. Juni 2012 wurde Mohammed MURSI als Kandidat der von der Muslimbruderschaft gegründeten „Freiheits- und Gerechtigkeitspartei“ zum neuen Präsidenten von Ägypten gewählt. Somit stellten die Muslimbrüder den ersten frei gewählten Staatschef Ägyptens. Das auf offensiver Wohltätigkeit und plakativ dargestellt strenger Religiosität beruhende Erfolgsrezept der Muslimbruderschaft erwies sich jedoch als ungeeignet zur Verbesserung der wirtschaftlichen und humanitären Situation Ägyptens. Aufgrund einer schweren Wirtschaftskrise verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation Ägyptens sogar weiter. Die von Mohammed MURSI geleitete, der Muslimbruderschaft zugeordnete „Freiheits- und Gerechtigkeitspartei“ bemühte sich in den ersten Monaten der Regierungszeit die Position der Muslimbruderschaft in Ägypten zu festigen. Die Bewältigung der großen wirtschaftlichen und sozialen Probleme Ägyptens wurde als nachrangig angesehen. Darüber hinaus verfolgte die Muslimbrüder-Partei mit der Aufhebung des Verbots der Genitalverstümmelung von Frauen und der Herabsetzung des Heiratsalters bei Frauen von 18 auf neun Jahre Ziele, die besonders von säkularen Gruppierungen abgelehnt wurden. Die zunehmend schwindende Akzeptanz für die sich als unfähig erweisende Regierung der Muslimbruderschaft und die damit einhergehenden wiederaufflammenden Demonstrationen versuchte Mohammed MURSI mit Sondervollmachten zu bekämpfen, durch die er sich – in Umsetzung des von den Muslimbrüdern aus religiöser Überzeugung nie geleugneten Alleinherrschaftsanspruches – selbst über jegliche Gesetze zu erheben versuchte. Die Demonstrationen wurden von den bewaffneten Einheiten der Muslimbrüder gewaltsam aufgelöst. Dutzende Demonstranten wurden getötet. Infolge anhaltender Proteste der Bevölkerung gegen den zusehends diktatorischer regierenden Mohammed MURSI und dessen wirtschaftlich erfolgloses Regime setzte die Führung der ägyptischen Armee Mohammed MURSI und dessen Regierung am 3. Juli 2013 ab. Die darauf einsetzenden massiven und gewalttätigen Proteste der Anhänger MURSIS, mithin der Anhänger der Muslimbruderschaft, wurden von der Armeeführung blutig niedergeschlagen. Teile der Muslimbruderschaft tauchten in den Untergrund ab. Am 23. September 2013 wurden die Muslimbrüder und ihre Organisation erneut verboten. Zum Jahresende 2013 stufte die ägyptische Regierung die Muslimbruderschaft als Terrororganisation ein, nachdem bei einem der Muslimbruderschaft zugeordneten Bombenanschlag auf ein Polizeigebäude in al-Mansura 16 Menschen getötet worden waren. Der von Mohammed MURSI noch als Verteidigungsminister eingesetzte General Abd al-Fattah as-SISI wurde der neue Machthaber in Ägypten. 2014 kam es im Rahmen von Massenprozessen gegen Anhänger der Muslimbruderschaft und des abgesetzten Präsidenten Mohammed MURSI in al-Minya zur Verhängung der Todesstrafe gegen 683 Anhänger der Muslimbruderschaft. In einem weiteren Massenprozess wurden 529 Anhänger von Mohammed MURSI zum Tode verurteilt.

Nach der Absetzung von Mohammed MURSI als Präsident Ägyptens und der Entmachtung der Freiheits- und Gerechtigkeitspartei der Muslimbruderschaft durch die Armeeführung kam es — wie in den Jahrzehnten zuvor — wieder zu Terroranschlägen des militärischen Arms der Muslimbruderschaft. Die Muslimbruderschaft bediente sich dabei bis heute zum Teil lokal agierender Terrorgruppen, die sie unterstützte und förderte. Zu diesen Gruppen zählt Ansar Bait al-Maqdis, welche sich zuletzt der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat angeschlossen hat. Weitere für die Muslimbruderschaft in Ägypten kämpfende terroristische Vereinigungen sind die Martyr Muhammad Helmi Groups und Harakat al-lqab al-Thawri sowie die Liwa al-Thawra.

Auch die radikal-islamistische HASM-Bewegung zählt zu den terroristischen Vereinigungen, die die islamistischen Ziele der Muslimbruderschaft mit Attentaten und Bombenanschlägen umzusetzen versuchen. Die HASM-Bewegung wird zum bewaffneten Flügel der islamistischen Muslimbruderschaft in Ägypten gezählt. Das Motto der HASM-Bewegung lautet: „Mit unseren Armen schützen wir unsere Revolution.“ Die Gründung der HASM-Bewegung erfolgte im Jahr 2015, mithin zwei Jahre nach dem Sturz des der Muslimbruderschaft zugerechneten Präsidenten Mohammed MURSI.

Am 5. August 2016 übernahm die HASM-Bewegung die Verantwortung für ein Attentat auf den ehemaligen Großmufti von Ägypten, All DSCHUMAA. Der Großmufti von Ägypten übt in Ägypten ein hohes traditionelles religiöses Amt aus. Er leitet das Rechtsgutachtergremium des Zentrums für islamische Rechtsfragen (Fatwa), dem Haus der Fatwa, das bereits 1895 gegründet worden war. Der Großmufti von Ägypten ist in seinem Amt unmittelbar dem Justizministerium nachgeordnet und hat großen politischen Einfluss. Ali DSCHUMAA (auch Ali GOMAA) übte sein Amt bis 2013 aus.

Am 29. September 2016 versuchten Vertreter der HASM-Bewegung einen leitenden Assistenten des obersten ägyptischen Oberstaatsanwaltes mit einem Sprengsatz zu töten. Das Attentat schlug fehl.

Am 4. November 2016 versuchten Vertreter der HASM-Bewegung mit einem Bombenanschlag den Richter Ahmed Aboul FOTOUH in Nasr City zu töten. Der Richter FOTOUH war Mitglied jenes Richtersenates, der den ehemaligen, zur Muslimbruderschaft zählenden islamistischen Präsidenten Mohammed MURSI im Jahr 2015 zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt hatte.

Anfang Dezember 2016 verübten Mitglieder der HASM-Bewegung in der Nähe der Pyramiden von Gizeh am Stadtrand von Kairo einen Sprengstoffanschlag auf einen Kontrollpunkt der Polizei, bei dem sechs Polizisten getötet wurden.

Am 5. August 2019 tötete ein Mitglied der HASM-Bewegung in Kairo bei einem mit einer Autobombe in der Nähe des staatlichen Krebsforschungsinstituts NCI zumindest 20 Menschen. 47 weitere Personen wurden verletzt. Das Gebäude des staatlichen Krebsforschungsinstituts NCI wurde durch den Anschlag zerstört.

Am 22. Dezember 2017 verbot das Vereinigte Königreich die HASM-Bewegung als illegale terroristische Organisation. Am 31. Jänner 2018 stuften auch die Vereinigten Staaten die HASM-Bewegung als Terrororganisation ein.

Das Hauptziel der Muslimbruderschaft in Ägypten ist nach wie vor die Errichtung eines als Kalifat bezeichneten islamischen Staates, der von Vertretern der Muslimbruderschaft auch als „Vereinigte Staaten von Arabien“ bezeichnet wird. Hauptstadt dieses angestrebten Islamischen Staates soll jedoch nicht Kairo, Mekka oder Medina sein, sondern Jerusalem. Bei der propagandistischen Vorbereitung für die Umsetzung dieses Zieles zeigen sich Vertreter der Muslimbruderschaft als fanatische Antijudaisten. Dieser auch als Hass auf Juden zu bezeichnende Antijudaismus der Muslimbruderschaft findet seine ideologische Begründung in den Werken von Hasan al-BANNA und Sayyid QUTB sowie des bereits dargestellten Mohammed Amin al-HUSSEINI, ehemals Großmufti von Jerusalem und namhafter Unterstützer der nationalsozialistischen Herrschaft Adolf Hitlers in deren Ziel, sich auch im arabischen Raum zu verbreiten.

Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung des Ziels der Muslimbruderschaft einen als Vereinigte Staaten von Arabien zu bezeichnenden islamischen Staat (Kalifat) mit Jerusalem als dessen Hauptstadt zu gründen, erweist sich die terroristische Vereinigung HAMAS. Die HAMAS (arab. für Begeisterung, Eifer, Kampfgeist zugleich Akronym aus Harakat al muqawama al islamiyya für Islamische Widerstandsbewegung) ist eine sunnitisch-islamistische palästinensische Terrororganisation, die 1987 als Zweig der Muslimbruderschaft gegründet wurde. Die HAMAS besteht aus den paramilitärischen Kassam-Brigaden, einem sozialen Hilfswerk und einer politischen Partei. Einer der Gründer der HAMAS war der radikal-islamistische Prediger Ahmad YASIN, der selbst Mitglied der Muslimbruderschaft war. Die HAMAS verfolgt unter anderem das Ziel, den Staat Israel mit militärischen Mitteln zu beseitigen und — wie ihre Mutterorganisation Muslimbruderschaft — einen islamischen Staat zu errichten. Die Grundsätze und politischen Ziele der HAMAS sind in der am 18. August 1988 veröffentlichten Gründungscharta festgelegt. In dieser Gründungscharta bezogen sich die Vertreter der HAMAS auf das bereits zum damaligen Zeitpunkt längst als Fälschung enttarnte antisemitische Pamphlet der „Protokolle der Weisen von Zion“. Diese „Protokolle der Weisen von Zion“ geben vor, geheime Dokumente eines angeblichen Treffens von jüdischen Weltverschwörern zu sein. Tatsächlich dürften die „Protokolle der Weisen von Zion“ von Vertretern des zaristisch-russischen Geheimdienstes des Russischen Kaiserreichs verfasst worden sein. Diese Fälschung wurde bereits in den 1920er-Jahren erkannt. Das Emblem der HAMAS zeigt zwei gekreuzte Schwerter, den. Felsendom von Jerusalem und das grün gefärbte Gebiet Palästinas unter Einbeziehung von Israel, des Westjordanlandes und des Gazastreifens In ihrer Charta bezeichnet sich die HAMAS als „islamische Widerstandsbewegung“. In Artikel 2 der Charta legt sie dar, dass sie ein Zweig der Muslimbruderschaft in Palästina ist und die Muslimbruderschaft als größte islamische Bewegung der Moderne eine weltweite Organisation ist. Die Muslimbruderschaft zeichnet sich nach Artikel 2 der HAMAS-Charta durch ein „tiefgreifendes Verständnis, präzise Vorstellungen und Umfassendheit all ihrer islamischen Konzepte in den verschiedensten Lebensbereichen aus: In Weltbild und Glauben, in Politik und Wirtschaft, in Erziehung und Gesellschaft, in Justiz und Regierung, in der Verkündung des Islam und in der Bildung, in Kunst und Medien, im Sichtbaren und Unsichtbaren und in allen anderen Lebensbereichen“. Entsprechend dem Motto der Muslimbruderschaft ist für die HAMAS alias die Islamische Widerstandsbewegung ihr als Allah bezeichneter Gott das höchste Ziel, dessen Prophet (Mohammed) ihr höchstes Vorbild und der Koran ihre Verfassung. Als „örtliche Dimension“ der HAMAS wird in Artikel 5 der Charta ausgeführt: „Überall auf der Erde, wo es Muslime gibt, denen der Islam als Lebensentwurf dient.“ Die HAMAS strebt gemäß Artikel 6 der Charta danach das „Banner Allahs über ganz Palästina, jeder handbreit davon, aufzupflanzen“. Gemäß Artikel 7 der Charta sieht sich die HAMAS — wie auch schon die als ihre „Mutterorganisation“ zu bezeichnende Muslimbruderschaft – angesichts der „weltweiten Verbreitung der Muslime, die den Prinzipien der islamischen Widerstandsbewegung (HAMAS) folgen, sie durch ihre Taten unterstützen, ihre Standpunkte übernehmen und ihren Dschihad stärken, als universale Bewegung“. Dazu werde die HAMAS durch ihre „klare Ideologie, ihr edles Ziel (nämlich Allah) und ihre hehren Absichten bestens in die Lage versetzt“. Die islamische Widerstandsbewegung (alias HAMAS) bekennt sich als „ein Glied in der Kette des Dschihad gegen die zionistische Invasion“. Die HAMAS knüpft dabei unmittelbar an die von lzz ad-Din al-QASSAM und seinen Mitstreitern im Dschihad unter den Muslimbrüdern 1936 gemachten Anfängen an. Weiter knüpft die HAMAS auch an den Dschihad der Palästinenser und Muslimbrüder im Krieg von 1948 und die Widerstandsaktivitäten der Muslimbrüder im Dschihad seit 1968 an. In Artikel 7 ihrer Charta zitiert die HAMAS auch ein Hadith aus der Sammlung des al-BUCHARI, indem sie ausführt, die Islamische Widerstandsbewegung (alias HAMAS) strebt danach, Allahs Versprechen wahrzumachen, ganz gleich wie lange dies dauern mag. Der Prophet habe gesagt: „Die Stunde wird kommen, da die Muslime gegen die Juden so lange kämpfen und sie töten bis sich die Juden hinter Steinen und Bäumen verstecken. Doch die Bäume und Steine werden sprechen: „Oh Muslim, oh Diener Allahs, hier ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt. Komm und töte ihn!“ In Artikel 8 ernennt die HAMAS (islamische Widerstandsbewegung) das Motto der Muslimbruderschaft „Allah ist ihr Ziel, der Prophet ist ihr Vorbild, der Koran ihre Verfassung, der Dschihad ihr Weg und der Tod für Allah ihr hehrster Wunsch“ auch zu ihrer Losung.

Der militärische Arm der HAMAS verübt zumindest seit 1993 Selbstmordattentate und andere Angriffe, die sich überwiegend gegen israelische Zivilisten und Soldaten richteten und richten. Seit ihrem Wahlsieg im Jahr 2006 und den bürgerkriegsartigen Kämpfen um Gaza im Juni 2007 stellt die HAMAS im Gazastreifen die Regierung. Die HAMAS lehnt demokratische Wahlen ab. Trotzdem beteiligte sie sich im Jahr 2006 an den Wahlen in den palästinensischen Autonomiegebieten. Bei diesen Wahlen erreichte sie mit etwa 44% der Stimmen die absolute Mandatsmehrheit. Nach einem Angriff auf das Fatah-Hauptquartier im Gazastreifen brachten Milizionäre der HAMAS den gesamten Gazastreifen unter ihre Kontrolle. Nach der Machtübernahme durch die HAMAS verschlechterten sich die ohnehin bereits angespannte Menschenrechtslage und die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung im Gazastreifen drastisch. Die HAMAS beteiligte sich letztmals im Jahr 2006 an demokratischen Wahlen. Seither stützt sie ihre Willkür-Herrschaft im Gazastreifen als Teil der Organisation der Muslimbruderschaft durch willkürliche Festnahmen, Folterungen und Misshandlungen politisch Oppositioneller. Nach Angaben von Human Rights Watch werden im Machtbereich der HAMAS im Gazastreifen friedliche Kritiker und Oppositionelle systematisch gefoltert. Die HAMAS vollzieht auch die im Bereich ihrer Herrschaft verhängte Todesstrafe. Die HAMAS sieht sich nach wie vor als Teil einer globalen islamischen Bewegung (der Muslimbruderschaft), deren Ziel es ist, einen islamischen Staat zu gründen. Die Eroberung Palästinas, mithin die Zerstörung des Staates Israel, ist für die HAMAS hierfür der erste Schritt.

In seiner Studie für die Bundeszentrale für politische Bildung in Deutschland kommt Prof. Armin PFAHL-TRAUGHBER zum Ergebnis, dass die Grundlagenwerke des Islam (Koran, Hadithe) und die Erklärungen der Muslimbruderschaft für die HAMAS die ideengeschichtlichen Bezugspunkte in der Vergangenheit sind. Darüber hinaus knüpft die HAMAS in ihrer Charta an das Agitationsarsenal des europäischen Antisemitismus an, was sich aus der ausdrücklichen Berufung auf die „Protokolle der Weisen von Zion“ ergibt. Was die konkreten Folgen des Antisemitismus und Antizionismus im Text angeht, so lässt sich für Prof. Armin PFAHL-TRAUGHBER aufgrund der klaren und offenen Wortwahl der „HAMAS“ feststellen, dass die Juden und der Staat Israel bis zur Vernichtung und Zerschlagung gewalttätig bekämpft werden sollen, weshalb die Wellen von Selbstmordattentaten auch und gerade gegen zivile Einrichtungen und Personen in Israel als ein direkter Ausdruck dieser grundlegenden Position gelten. Der Text der Charta der HAMAS lässt für Prof. Armin PFAHL-TRAUGHBER demnach sowohl am Antisemitismus und Antizionismus als auch am Gewaltbezug und Vernichtungswillen der HAMAS keinen Zweifel. Das Ziel der Elimination Israels ist auch in der Erklärung der HAMAS von 2017 von zentraler Bedeutung. Ziel für die HAMAS bleibt die Errichtung eines souveränen und unabhängigen palästinensischen Staates mit Jerusalem als Hauptstadt in den Grenzen von 1967 mit einem vollem Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge und deren Nachkommen. Zusammengefasst ist somit das strategische Ziel der HAMAS, die Zerstörung des Staates Israel und die Gründung eines islamischen Staates mit Jerusalem als Hauptstadt. Diese Strategie der HAMAS ist somit als Teil der Gesamt-Strategie der Muslimbruderschaft zu sehen, die Vereinigten Staaten von Arabien als islamischen Staat (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt zu errichten. Die HAMAS wird von der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und auch Staaten aus der islamisch-arabischen Region als terroristische Bewegung eingestuft. Im Sinne des § 278b Abs 3 StGB ist die HAMAS als terroristische Vereinigung zu werten.

Nach einer Studie der Universität Maryland, USA, mit dem Titel „National Consortium for the Study of Terrorism and Responses to Terrorism“ wurden für den Zeitraum von 2012 bis 2018 ca. 115 Anschläge der HAMAS gegen zivile und staatliche Ziele in Israel festgestellt. Die al-Qassam-Brigaden sind der militärische Flügel der HAMAS-Bewegung. Diese Brigaden wurden Mitte des Jahres 1981 gegründet. Sie haben zurzeit eine Stärke von 15.000 bis 20.000 Mann. Vorwiegend durch die Qassam-Brigaden wollen die Führungsvertreter der HAMAS ihr Ziel der Vernichtung des Staates Israel umsetzen, um einen islamischen Staat auf Grundlage der Scharia einzurichten. Die Bewegung „Palestinian Islamic Jihad“, auch als islamischer Dschihad in Palästina bezeichnet, ist eine von Damaskus, Syrien, aus operierende terroristische Vereinigung, die der „Alliance of Palestinian Forces“ angehört. Dieser Allianz gehört auch die HAMAS an. Das Ziel des Zusammenschlusses ist die Zerstörung des Staates Israel und die Errichtung eines islamischen Staates. Auch diese Gruppierung wird von der USA, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich und anderen demokratischen Staaten als terroristische Terrororganisation eingestuft. Die der HAMAS sowie der mit ihr kooperierenden Palestinian Islamic Jihad (PIJ) zugeschriebenen Terroranschläge im Zeitraum 2012 bis 2018 wurden vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Amtsvermerk vom 5. November 2019 aufgelistet.
Die Universität Maryland in den USA, welche auch die Global Terrorism Database mit einer Auflistung aller Terroranschläge seit 1970 erstellt, listete die der Muslimbruderschaft oder der ihr in Ägypten unterstellen Gruppierungen zugeordneten Terroranschläge in der Studie „National Consortium for the Study of Terrorism and Responses to Terrorism“ auf. Es konnten für den Zeitraum 2013 bis 2018 ca. 43 Anschläge festgestellt werden, welche im Amtsvermerk des, Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vom 27. November 2019 von Seite 9 bis 57 dargestellt sind. Die für die Muslimbruderschaft als Teil- oder Unterorganisation neben der schon beschriebenen HASM-Bewegung tätig werdenden terroristischen Vereinigungen, welche sich an diesen Terroranschlägen beteiligten, angeführt.

So kommt der auch als Zeuge zum Sachverhalt vernommene Lorenzo VIDINO in seiner mit der Universität Wien und der George Washington Universität verfassten Studie „Die Muslimbruderschaft in Österreich“ zum Schluss, dass die Fälle, in denen die Bruderschaft Gewalt in Worten und Taten unterstützt, mannigfaltig sind. Am deutlichsten zeigt sich die aktuelle Unterstützung der Muslimbruderschaft für Gewalt im israelisch-palästinensischen Konflikt. So hat sich die HAMAS als palästinensischer Zweig der Muslimbruderschaft seit Anfang der 1990er-Jahre an terroristischen Aktivitäten gegenüber Israel beteiligt. Zusätzlich haben Führer und Zweige der Muslimbruderschaft weltweit, darunter auch in Österreich, lange Zeit hindurch Gelder für terroristische Handlungen gegen die israelische Zivilbevölkerung gesammelt und diese terroristischen Handlungen gutgeheißen. Die Unterstützung der globalen Muslimbruderschaft für die palästinensische Sache wurde dabei von den Vertretern der Muslimbruderschaft immer wieder mit religiösen Begriffen zum Ausdruck gebracht, wobei der Konflikt als ein von Gott gebilligter Dschihad gegen alle Juden formuliert wird.

Diese akkurate Bereitschaft der Muslimbruderschaft zur terroristischen Gewalt wird in den Schriften, Kommentaren und Sendungen des als Chefideologen der Muslimbruderschaft anzusehenden Yussuf al-QARADAWI begründet und gerechtfertigt. Yussuf al-QARADAWI hält und betreut von der radikal islamistischen Ideologie der !Muslimbrüder geprägte Propagandasendungen auf AI-Jazeera, dem arabischen Nachrichtensender mit Sitz in Doha, Katar. So sagte Yussuf al-QARADAWI in einem Kommentar am 28. Jänner 2009: „Im gesamten Verlauf der Geschichte hat Allah den Juden Leute auferlegt, die sie für ihre Korruption bestrafen. Die letzte Bestrafung wurde von Hitler vollzogen. Mithilfe all der Sachen, die er ihnen angetan hat — auch wenn sie diesen Punkt aufbauschen —, gelang es ihm (gemeint HITLER) sie in ihre Schranken zu weisen. Dies war für sie eine göttliche Strafe … So Allah will, das nächste Mal wird es in den Händen der muslimischen Gläubigen liegen.“ Zu Yussuf al-QARADAWI ist auch auf den Anlassbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark vom 12.12.2019 zu verweisen. Der als Chefideologe und geistliches Oberhaupt der Muslimbruderschaft anzusehende Yussuf al-QARADAWI brachte die Einstellung der Muslimbruderschaft zur Verwendung von Gewalt und Terror als Mittel zur Ausbreitung der Ideologie und Staatsidee der Muslimbruderschaft in Zusammenhang mit dem seit Sommer 2011 eskalierenden syrisch-irakischen Bürgerkrieg mit seiner gegenüber dem arabischen Nachrichtendienst Al-Jazeera am 10. Juni 2013 abgegebenen Stellungnahme im Sinne der radikal islamistischen Ideologie der Syrien kämpfenden terroristischen Vereinigungen Jabhat al Nusra und ISIS bzw. IS zum Ausdruck, indem er sagte: „Es ist zwingend erforderlich, dass sich alle mobilisieren und gehen, um unsere Brüde- in Syrien zu retten. Ich ermahne die Leute zu gehen, all jene, die Möglichkeit haben, all jene, die eine Ausbildung beim Militär bekommen haben, im Gefecht, in was auch immer, und die, die Möglichkeit haben und zu unseren Brüder in Syrien gehen können, müssen gehen.“ Die von Yussuf al-QARADAWI propagandistisch verbreitete Ideologie der Muslimbruderschaft entspricht in ihrer von Antijudaismus gekennzeichneten Radikalität der seiner bereits beschriebenen ideologischen Vorgänger Hasan al-BANNA, Sayyid QUTB und Mohammed Amin al-HUSSEINI.

Somit ist die Muslimbruderschaft nach den beschriebenen Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens und des Gutachtens der Sachverständigen HEINISCH und SCHOLZ als letztlich weltweit agierende Bewegung anzusehen, die in jedem Land, in dem Muslime existieren, operiert und aus einem Netzwerk an persönlichen, finanziellen und insbesondere ideologischen Verbindungen zwischen Einzelpersonen der Muslimbruderschaft und Organisationen der Muslimbruderschaft interagiert. So beschrieb Mohammed AKEF, ehemaliger Anführer der Muslimbruderschaft in Ägypten, die Muslimbruderschaft als globale Bewegung, deren Mitglieder auf der ganzen Welt miteinander kooperieren, und zwar auf Grundlage der gleichen religiösen Weltanschauung — die Ausbreitung des Islam, bis er die Welt regiert.“. Ab den 1950er-Jahren begannen sich der Muslimbruderschaft zuzuordnende Einzelpersonen und Gruppierungen in Europa und Nordamerika zu etablieren. Mit den Jahrzehnten entstand daraus ein formelles und informelles Netzwerk, das sich über ganz Europa und Nordamerika hinweg erstreckt. So kommt Lorenzo VIDINO in seiner Studie „Die Muslimbruderschaft in Österreich“ zum Schluss, dass keine andere islamische Bewegung die sichtbare Präsenz, den politischen Einfluss und den Zugang zu westlichen Eliten in dem Ausmaß erreicht hat, wie die Muslimbruderschaft im Westen im Laufe der letzten 20 Jahre. Zutreffend sieht Lorenzo VIDINO vor dem Hintergrund dieser Tatsachen die im islamischen Spektrum als Minderheit anzusehende, aber gut organisierte Muslimbruderschaft als den eigentlichen Sieger über weniger gut organisierte muslimische Organisationen im Wettkampf um die Vertretung der eine vielfältige, aber schweigenden Mehrheit darstellende westlichen Muslime.
Zur Struktur der Muslimbruderschaft im Westen (Europa, Nordamerika) führt Lorenzo VIDINO in seiner Studie, darin übereinstimmend mit den Ausführungen der Sachverständigen HEINISCH und SCHOLZ, aus, dass die meisten Zweige der Muslimbruderschaft im Nahen Osten im Westen eine Präsenz eingerichtet haben, die ihren Modus Operandi in den Herkunftsländern widerspiegelt, wenn auch in einem viel kleineren Umfang. Ihnen eigen ist eine strenge Führungsstruktur, ein Rekrutierungsprozess, der seinen Höhepunkt in einer „Vereidigungszeremonie“ hat, sowie strenge Regeln für angeschlossene Gruppierungen — wobei alle die in den Herkunftsländern angewandten Vorschriften und Praktiken nachgemacht werden. Diese Dynamiken werden von der Muslimbruderschaft im Westen geheim gehalten. Lorenzo VIDINO führt in seiner Studie weiter aus, dass die im Westen (Europa, USA) operierenden Organisationen und Einzelpersonen als Muslimbruderschaft bezeichnet werden können, wenn sie unter drei Beschreibungskategorien fallen, nämlich

  1. „die wahren Brüder“,
    worunter die Mitglieder verschiedener Niederlassungen der Muslimbruderschaft im gesamten Nahen Osten (zumeist Mitglieder des ägyptischen, syrischen oder palästinensischen Zweigs der Muslimbruderschaft) zu verstehen sind, welche über die letzten 50 Jahre ihre Präsenz in Europa aufgebaut haben. Diese „wahren Brüder“ sind in eine formelle Struktur eingegliedert, wo Führung und Regeln genau definiert sind. Der Großteil ihrer Arbeit besteht darin, die Aktivitäten der Mutterorganisationen in ihren Heimatländern zu unterstützen.
  2. Ableger der (Muslim-)Bruderschaft
    Darunter sind Organisationen zu verstehen, die von Personen gegründet wurden, die enge persönliche Bindungen zur Muslimbruderschaft haben und die Ideologie der Muslimbruderschaft weitgehend vertreten.
  3. Organisationen, die von der Muslimbruderschaft beeinflusst sind.Dabei handelt es sich um Organisationen, die von Personen begründet wurden, die gewisse Verbindungen zur Muslimbruderschaft haben und sich ideologisch der Muslimbruderschaft zugehörig fühlen.

Die Ziele der Muslimbruderschaft werden besonders deutlich in einem Strategiepapier beschrieben, das am 7. November 2001 bei einer von der schweizerischen Polizei bei Youssef NADA vorgenommenen Hausdurchsuchung in Campione vorgefunden wurde. Youssef NADA wohnte in den 1960er-Jahren in Graz, wo er mit Molkereiprodukten handelte, anschließend übersiedelte er in die Schweiz. Er wurde als außenpolitischer Sprecher der Muslimbruderschaft bezeichnet. Auf die Wikipedia-Ausdrucke und die dazu angeführten Einzelnachweise zu Youssef NADA ist zu verweisen. Das mit „im Namen des wohltätigen und barmherzigen Allah“ gezeichnete Strategiepapier ist mit 1. Dezember 1982 datiert. Die Echtheit dieses Strategiepapiers wurde von Youssef NADA bestätigt. In diesem Strategiepapier offenbart die Muslimbruderschaft die Strategie zur Verbreitung ihrer islamistischen Ideologie durch unmittelbare Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger auch in Westeuropa, durch die Erziehung der Jugend und Förderung der Hochschulausbildung, durch die Gründung von Glaubens- und Sozialvereinen, durch Eindringen in alle bestehenden politischen Ämter und sonstigen staatlichen Strukturen, durch Täuschung über die wahren Ziele, um dadurch schließlich ein weltweites Kalifat (Islamischer Staat) auf Grundlage des als Scharia bezeichneten islamischen Rechts als eigentliches Hauptziel zu errichten. Auf die Darstellung dieses Strategiepapiers im 6. Anlassbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vom 26.2.2020 ist zu verweisen. Im Strategiepapier wird als Mittel zur Umsetzung des Hauptziels, nämlich die Errichtung die islamischen Staates, auch das Anfachen, Unterstützen und Aufrechterhalten des Dschihad, die Unterstützung von Dschihad-Gruppen sowie der Aufbau von autonomen Sicherheitsstreitkräften erwähnt. Besondere Bedeutung kommt in diesem Strategiepapier dem Dschihad zur „Befreiung Palästinas“ zu. Bereits bei der Verfassung dieses Strategiepapiers im Jahr 1982 wurde die Gründung und Erhaltung einer Kerngruppe für den Dschihad in Palästina erwähnt, sodass die im Jahr 1987 gegründete HAMAS als Teil der Muslimbruderschaft in Palästina auf dieses Strategiepapier zurückzuführen ist. Im Strategiepapier wird auch eine massiv antijüdische Haltung vertreten, die die Verweigerung jeglicher Koexistenz mit Juden und die Verstärkung der Hassgefühle gegenüber Juden durch Hetze zum Ziel hat.

Wie bereits in der Studie von Lorenzo VIDINO ausgeführt, tritt die Muslimbruderschaft in Europa und Nordamerika mit der Behauptung des Gewaltverzichts zur Durchsetzung ihrer Ziele auf. Tatsächlich unterhält die Muslimbruderschaft jedoch nach Recherchen der gemeinnützigen, unparteiischen Internetplattform „Counter Extremism Project“ (in Kurzform: CEP) Kontakt zu terroristischen Vereinigungen. Dazu ist auf den Aktenvermerk des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark im 6. Anlassbericht vom 26.2.2020 zu verweisen. Auch zur Terrororganisation al-Qaida unterhält die Muslimbruderschaft nach wie vor Verbindungen. So ist der gegenwärtige Anführer von al-Qaida Aiman az-ZAVVAHIRI in der Muslimbruderschaft ausgebildet worden. Nach seinen Aussagen war auch Osama BIN LADEN, sein Vorgänger als Anführer von al-Qaida, aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen. In der Zeit seiner Regentschaft als Präsident von Ägypten unterhielt Mohammed MURSI Kontakt zu Aiman az-ZAWAHIRI, dem Anführer von al-Qaida, über dessen Bruder Muhammad az-ZAWAHIRI. Wesentlich geprägt wurde Aiman az-ZAWAHIRI von der Ideologie des Muslimbruders Sayyid QUTB. Weiters unterhält die Muslimbruderschaft enge ideologische und finanzielle Beziehungen zu radikal-islamistischen Gruppierungen im syrisch-irakischen Bürgerkrieg. Zu diesen zählt insbesondere die Liwa al-Tawhid. Diese Verbindung von Liwa al-Tawhid (vgl auch Strafverfahren gegen Gaith MOALEM zu 4 Hv 78/16d des Landesgerichts für Strafsachen Graz bzw. 29 St 20/16b der Staatsanwaltschaft Graz) und Muslimbruderschaft wurde auch vom Bundesverwaltungsgerichtshof Österreich in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 festgehalten (Spruch W1992107048-1/12E). Auch zur radikal-islamistischen Vereinigung Hizbut Tahrir unterhält die Muslimbruderschaft Beziehungen, da übereinstimmende ideologische Ziele, nämlich die Errichtung eines islamischen Staates (Kalifat) auf Grundlage des als Scharia bezeichneten islamischen Rechts, verfolgt werden. Die Hizbut Tahrir sieht auc:h die Muslimbruderschaft, insbesondere in ihrer Teilorganisation HAMAS, den Staat Israel und die Menschen jüdischen Glaubens als das größte Hindernis für die Verwirklichung der islamischen Gesellschaft in der Form des Kalifats.

II. Die Muslimbruderschaft in Österreich

Zum Wirken der Muslimbruderschaft im Rahmen ihrer radikal-islamistischen Ausrichtung in Österreich ist vorweg auf die Studie „Die Muslimbruderschaft in Österreich“ von Lorenzo VIDINO vom August 2017 und auf das nunmehr vorliegende Sachverständigengutachten von HEINISCH und SCHOLZ zu verweisen.

Wie dargestellt kam es bereits in den 1950er-Jahren zur Ansiedlung prominenter Mitglieder der Muslimbruderschaft in Österreich. Ursache dafür war wohl das konsequente Vorgehen des Polizeiapparates des ägyptischen Staates gegen die Muslimbruderschaft, nachdem ein der Muslimbruderschaft zugeschriebenes Attentat auf den Präsidenten Gamal Abdel NASSER fehlgeschlagen war. Zu den wichtigsten Personen im Rahmen dieser frühen Ansiedlung von Vertretern der Muslimbruderschaft in Österreich sind Ahmed ELKADI, der später eine zentrale Rolle bei der Etablierung der Muslimbruderschaft in den Vereinigten Staaten spielen sollte, und der bereits vorgestellte Youssef NADA, zu dem auf den Artikel aus dem Internetlexikon Wikipedia und die darin angeführten Einzelnachweise verwiesen wird. Youssef NADA hatte besonders großen Einfluss auf die Finanzierungsstruktur der Muslimbruderschaft in Europa. Er fungierte auch als außenpolitischer Sprecher der Muslimbruderschaft. Eine zentrale Bedeutung im Netzwerk der Muslimbruderschaft kommt dem als Beschuldigter gemäß § 3 Verbandsverantworlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 278b Abs 2 StGB erfassten LIGA KULTUR, Sitz in 1200 Wien, Greiseneckergasse 10, ZVR-Nummer: 217333479, zu, der auch einen Sitz in 8020 Graz, Neubaugasse 67, hat. Der „LIGA KULTUR Verein“ in Graz betreibt an dieser Adresse seit 26. August 2014 die Al Nur Moschee. Der „LIGA KULTUR Verein“ stellt nach den Ermittlungsergebnissen die paneuropäische Dachorganisation von Einheiten dar, die von der Muslimbruderschaft beeinflusst sind. Der Liga Kultur-Verein zählt zu den wichtigsten, mit der Muslimbruderschaft vernetzten Organisationen in Österreich. Die wichtigste Gruppierung der aus Ägypten stammenden Vertretern der Muslimbruderschaft ist in Graz etabliert. Prominentester Vertreter der ägyptischen Muslimbruderschaft mit Wohnsitz in Graz ist Ayman ALI AHMED. Der Genannte wurde 1966 in Kairo geboren und studierte Medizin. Während des Bosnienkrieges engagierte sich Ayman ALI AHMED aktiv in allerdings islamistisch ausgerichteter humanitärer Hilfe. Er war der Direktor der Hilfsorganisation „Taibah International Aid Agency“ mit Sitz in Albanien. Die us-amerikanische Regierung bezeichnete die Zweigstelle dieser Agentur in Bosnien als terroristische Organisation. Der Sitz der von Ayman ALI AHMED geleiteten Taibah International Aid Agency in Albanien wurde nach einer Razzia der Polizei geschlossen. Aufgrund der Konstellation der Konten, der Geldflüsse und der damit befassten Personen der Taibah International Aid Agency kamen die deutschen Sicherheitsbehörden zum Schluss, dass die in Deutschland befindlichen Konten unter anderem von Ayman ALI AHMED dafür verwendet wurden, fundamentalistisch-islamische Aktivitäten in Europa zu finanzieren. Nach seiner Niederlassung in Graz fungierte Ayman ALI AHMED als Imam (Prediger und Vorbeter) der al-Nur-Moschee, die bald zur wichtigsten Moschee des „LIGA KULTUR Verein“ und zur Drehscheibe für die Muslimbruderschaft in der Steiermark wurde. Ayman ALI AHMED war jedoch nicht nur eine zentrale Führungsperson der in Österreich tätigen Muslimbruderschaft, er war zugleich stellvertretender Generalsekretär der FIOE, der westlichen paneuropäischen Dachorganisation der Muslimbruderschaft, und in dieser Funktion bei der Ausbreitung der Muslimbruder-Aktivitäten in Osteuropa aktiv. Als einer der erfahrensten und hochrangigsten Aktivisten in den Netzwerken der Muslimbruderschaft in Österreich und in Europe bekam Ayman ALI AHMED nach seiner Rückkehr von Graz nach Ägypten im Jahr 2012 die Position eines leitenden Beraters für den neu gewählten, der Muslimbruderschaft angehörenden Präsidenten Mohammed MURSI. Mit dem Sturz von Mohammed MURSI und der Verhaftung von Ayman ALI endete vorerst die Funktion des Genannten im Netzwerk der Muslimbruderschaft. Die aus Ägypten stammenden Vertreter der Muslimbruderschaft hatten sich in Österreich vorzugsweise in Graz niedergelassen. Die aus Syrien stammenden Vertreter der Muslimbruderschaft hatten sich in Wien etabliert. In ihrer Funktion als Vertreter der Muslimbruderschaft wurden auch Vertreter der HAMAS als Repräsentanten des offiziellen palästinensischen Zweiges der Muslimbruderschaft in Österreich etabliert. In ihrer Funktion rekrutierten die Vertreter der Muslimbruderschaft in Graz und in Wien neue Mitglieder und stellten ihren Mutterorganisationen in Ägypten bzw. Syrien politische, finanzielle und materielle Unterstützung in verschiedensten Formen zur Verfügung. Unabhängig von ihren Herkunftsländern unterstützten die Vertreter der Muslimbruderschaft in Österreich jedoch in vielen Aktionen die Tätigkeit der HAMAS in Palästina und somit auch deren in der dargestellten Charta vorgegebenen Ziele. Weiters unterstützten die Vertreter der Muslimbruderschaft in Österreich das Regime von Mohammed MURSI in Ägypten bis zu dessen Sturz im Sommer 2013 und nachfolgend die Bemühungen die Muslimbruderschaft in Ägypten auch durch Attentate und Bombenanschläge wieder die Macht im Staat zu erlangen. In der Umsetzung dieser Ziele arbeiten die der Muslimbruderschaft zuzuordnenden Personen und Vereinigungen in vielen westeuropäischen Ländern zusammen, wobei Österreich aufgrund der für die Muslimbruderschaft besonders günstigen Rahmenbedingungen eine führende Rolle in Europa einnimmt.

Der bereits erwähnte „LIGA KULTUR Verein“ ist nach der Studie von Lorenzo VIDINO als Ableger der Muslimbruderschaft in Österreich zu werten. Dieser Verein hat eine Hauptniederlassung in Wen und eine Hauptniederlassung in Graz. Nach den Ermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist der „LIGA KULTUR Verein“ eine Organisation der Muslimbruderschaft. Ein führender Vertreter des „LIGA KULTUR Verein“ ist der Beschuldigte Dl Kamel MAHMOUD. Dass der „LIGA KULTUR Verein“ eine Organisation der Muslimbruderschaft ist, ergibt sich auch aus dem in der angeführten Studie von Lorenzo VIDINO abgedruckten Interview von Jamal MORAD mit dem ägyptisch-europäischen Fernsehkanal Egy Uro TV im Jahr 2013. Jamal MORAD zählt wie sein jüngerer Bruder Aiman MORAD zu den Führern der „LIGA KULTUR Verein“. Im Interview führte Jamal MORAD aus, einer der Kader (Führungspersönlichkeiten) der Muslimbruderschaft in Österreich zu sein. Für ihn gibt es keine Trennung zwischen Religion und Politik, auf die in Österreich in der Verfassung verankerte Trennung von Religion und Staat im Interview angesprochen, führt Jamal MORAD aus, daran „nicht zu glauben“. Es handelt sich dabei um einen bloßen Slogan in Europa. Tatsächlich gäbe es in Europa keine Trennung zwischen Religion und Politik bei den Christen oder Juden, da die Politik „ins Innerste der religiösen Orientierung“ eindringe und die „religiöse Orientierung ins Innerste der Politik“ eindringe. Die Muslimbruderschaft versteckt sich nach den Ausführungen von Jamal MORAD auch nicht hinter zivilgesellschaftlichen Gruppen. Die Muslimbruderschaft wird nach seinen Ausführungen in Organisationen wie den „LIGA KULTUR Verein“ tätig und versteckt sich nicht hinter diesen Organisationen. In diesen Organisationen betreibt die Muslimbruderschaft soziale Arbeit, pädagogische Arbeit und proselytische (Missionierungs-)Arbeit.

Übereinstimmend beurteilen die Nachrichtendienste in den kontinentaleuropäischen Staaten die gesellschaftlichen Auswirkungen der Aktivitäten der Muslimbruderschaft als negativ. So beurteilt der Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland schon in einem Bericht aus dem Jahr 2005 die Muslimbruderschaft und die von dieser beeinflussten Organisationen als „legalistische islamistische Gruppierungen, die eine spezielle Gefahr für den inneren Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft darstellen“. Im Bericht des Verfassungsschutzes wird weiters als negative Folgeerscheinung der politischen Tätigkeit der Muslimbruderschaft angeführt, dass die große Bandbreite an islamistisch orientierten Aktivitäten im Bildungsbereich sowie an Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche von Immigrantenfamilien, verwendet wird, um die Schaffung und Weiterverbreitung eines islamistischen Milieus in Deutschland zu fördern.
Der belgische Nachrichtendienst Surete de l’Etat beschrieb in einem Bericht die Aktivitäten der Muslimbruderschaft in ähnlich negativer Weise, wobei dieser Nachrichtendienst die Aktivitäten der Muslimbruderschaft in Belgien seit dem Jahr 1982 beobachtet. So halten die Muslimbrüder (in Belgien) die Identität ihrer Mitglieder, ihre Organisationsstruktur und ihre Aktivitäten geheim. Ihre Ideologie versuchen die Muslimbrüder vorwiegend unter jungen Immigranten der 2. und 3. Generation zu verbreiten. Dazu versuchen die Vertreter der Muslimbruderschaft die Kontrolle über sportliche, religiöse und soziale Vereinigungen zu gewinnen, sich als privilegierte Ansprechpartner nationaler und sogar europäischer Behörden anzubieten, sich dadurch zu etablieren und schließlich dadurch die islamischen Belange im Staat selbst steuern zu können. Dabei zählen die Muslimbrüder darauf, dass nationale Behörden für das Management des Islam zunehmend auf die Vertreter der islamischen Gemeinde angewiesen sein werden. Zu diesem Zweck versuchen die Muslimbrüder die Ernennung von Personen, die von ihrer Ideologie geprägt sind, in repräsentativen Einrichtungen durchzusetzen. In diesem Zusammenhang waren die Vertreter der Muslimbruderschaft im Wahlverlauf für die Mitglieder des Gremiums für das Management des Islam (in Belgien) äußerst aktiv. Ein weiterer Aspekt dieser Strategie liegt auch darin Spannungen zu erzeugen oder zu pflegen, denen zufolge ein Muslim oder eine Muslimin oder eine muslimische Organisation als Opfer westlicher Werte angesehen wird, wie dies z. B. in der Diskussion über das muslimische Kopftuch in öffentlichen Schulen erfolgte.

Der Nachrichtendienst de Niederlande (AIVD) kommt in seiner Analyse der Taktiken und Ziele der Muslimbruderschaft in Westeuropa zum Schluss, dass Muslimbrüder und deren Sympathisanten sich oft nicht als solche zu erkennen geben und insbesondere ihre religiöse Zugehörigkeit und ultraorthodoxe Ausrichtung verschweigen. In ihrem Verhalten der westlichen Gesellschaft gegenüber zeigen sie sich kooperativ und moderat und haben (bezogen auf die Niederlande und andere Länder in West-Europa) sicherlich keine gewalttätigen Intentionen. Sie versuchen jedoch den Weg für einen ultraorthodoxen Islam zu ebnen, um in der westlichen Welt eine größere Rolle zu spielen, indem sie auf muslimische Immigranten – Communities religiösen Einfluss ausüben und gute Beziehungen mit wichtigen Opinion-Leadern aufbauen, insbesondere mit Politikern, Beamten, Sozialeinrichtungen, nicht islamischen Geistlichen, Akademikern, Journalisten usw.. Die Muslimbruderschaft präsentiert sich dabei als legitimer Vertreter der islamischen Gemeinde, wobei jedoch das — öffentlich auch niemals ausgesprochene — Endziel die Schaffung eines ultraorthodoxen muslimischen Blocks innerhalb Westeuropas und danach dessen Implantierung und Ausbreitung im Staat ist.

Diese Einschätzung wird auch vom Landesverwaltungsgericht Steiermark in dem zu Fußnote 138 in der Studie von Lorenzo VIDINO angeführten Fall geteilt. In seiner Entscheidung führ: das Landesverwaltungsgericht Steiermark aus, dass die Ziele der Muslimbruderschaft mit dem österreichischen Staat und der österreichischen Gesellschaft nicht kompatibel sind, da das von der Muslimbruderschaft angestrebte politische System an ein totalitäres System erinnert, das weder die Souveränität des Volkes noch die Prinzipien von Freiheit und Gleichheit gewährleistet. Nach dem Landesverwaltungsgericht Steiermark wird der „LIGA KULTUR Verein für multikulturellen Brückenbau“ in Graz als Vereinigung der Muslimbruderschaft angesehen und als Kernorganisation im Umfeld der österreichischen Muslimbruderschaft bezeichnet, in der allein die Verbreitung ihrer Ideologie erlaubt ist, was in ihrem Kern dem westlichen Demokratieverständnis von Koexistenz, Gleichstellung von Männern und Frauen, von politischer Ordnung und den Grundprinzipien der Verfassung der Republik Österreich widerspricht“.

Zur Muslimbruderschaft, der HASM Bewegung und der HAMAS sowie den von diesen Organisationen bestimmten Personen, Vereinen und Gesellschaften wird auf die bisherigen Berichte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark und das Gutachten (Teil 1) der Sachverständigen Heiko HEINISCH und Nina SCHOLZ verwiesen. In ihrem Gutachten nahmen die Sachverständigen zu den ihnen im Gutachtensauftrag gestellten Fragen über die Entstehung, die Organisation, den Tätigkeitsbereich und die Ziele der Muslimbruderschaft Stellung.

Zusammengefasst führten sie aus, dass die Muslimbruderschaft seit ihrem ersten Auftreten in Österreich in den 1960er Jahren an der Gründung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) beteiligt war und Muslimbrüder stets in führenden Positionen in der IGGÖ vertreten waren. Muslimbrüder oder ihnen ideologisch nahestehende Personen gründeten im Rahmen der IGGÖ und darüber hinaus vielfältige Organisationen, Vereine (etwa die Liga Kultur), Institutionen (etwa die Islamisch Religionspädagogische Akademie IRPA), Caritative Organisationen (etwa Rahma Austria) und Stiftungen (etwa die Anas Schakfeh Privatstiftung). Einige dieser Organisationen, inklusive der IGGÖ selbst, waren oder sind noch immer unmittelbar in die ein oder andere transnationale Organisationen der Muslimbruderschaft (FIOE, FEMYSO, ECFR oder andere) eingebunden. Hinzu kommen diverse wirtschaftliche Betriebe, die Personen aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft zugerechnet werden können. Diese Struktur entspricht der Struktur der Muslimbruderschaft in anderen Ländern. Von der Muslimbruderschaft werden alle Rechtsformen zum Aufbau von Strukturen genutzt, die von den jeweiligen Gesetzen des Landes ermöglicht werden. Ziel der Muslimbruderschaft war und ist es, auf diese Weise ein vielfältiges und nach außen nur schwer erkennbares Netzwerk an Organisationen aufzubauen.

Die 1928 in Ägypten gegründete Muslimbruderschaft entwickelte sich nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen bereits in den ersten beiden Jahrzehnt ihres Bestehens zu einer Organisation, die in nahezu allen arabischen Ländern vertreten war. Seit den 1950er Jahren entwickelte sie sich zudem zu einer transnationalen Bewegung, die in nahezu allen Ländern Dependancen unterhält, in denen Muslime leben. Die Ziele der Muslimbruderschaft gehen auf ihren Gründer Hasan al-Banna zurück. Er entwickelte einen 7-stufigen Plan zur Transformation von Gesellschaften, die schließlich in einer Islamisierung der ganzen Welt münden soll. Ausgehend vom muslimischen Mann, soll die Idee der Bruderschaft in die Familien getragen werden, von dort ausgehend soll sie jede Stadt erreichen, um „ein muslimisches Volk“ zu bilden. In der vierten Phase des Plans von Hasan al-Banna zur Islamisierung der Welt soll das jeweilige Regierungssystem im Sinne einer islamischen Herrschaftsordnung umgewandelt werden. Sodann gelte es, „die islamische Nation“ wieder zu vereinen, also alle Staaten mit muslimischer Mehrheit zu einem islamischen Staat zusammenzuschließen. In der sechsten Phase sollen alle Länder wieder für den Islam erobert werden, die in ihrer Geschichte bereits einmal erobert worden waren und unter islamischer Herrschaft standen (etwa Spanien und die Inseln des Mittelmeeres). In der siebten Phase schließlich soll die gesamte Welt der Botschaft des Islam unterworfen werden. Das langfristige Ziel der Muslimbruderschaft ist somit ein die gesamte Welt umspannendes islamisches Kalifat.

Bei der Umsetzung dieses von Hasan al-Banna erstellten Plans zur Islamisierung der Welt verfolgt die Muslimbruderschaft nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen vorerst in den arabischen Staaten zwei Ziele, nämlich:

Die Umwandlung der arabischen Gesellschaften in islamische Gesellschaften, die nach islamischen Regeln gestaltet sind, und die Umwandlung der arabischen Staaten in islamische Staaten, die islamischen Regeln unterworfen sind.

Die „Rückeroberung Palästinas“ als das aktuell zentrale Ziel der Muslimbruderschaft. Mit Palästina ist dabei auch das gesamte Staatsgebiet Israels gemeint.
In Europa verfolgt die Muslimbruderschaft mit ihren Organisationen nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen ebenfalls kurzfristige Ziele, nämlich:

  • Vorerst die Schaffung von muslimischen Enklaven, in denen ein Leben nach islamischen Vorstellungen im Sinne der Muslimbruderschaft, abgekoppelt von der Mehrheitsgesellschaft, ermöglicht wird.
  • Auf diese muslimischen Enklaven aufbauend wird die Durchsetzung islamischer Regeln in der Gesamtgesellschaft angestrebt.
  • Die finanzielle und propagandistische Unterstützung der Mutterorganisationen der Muslimbruderschaft in den arabischen Staaten.
  • Die finanzielle und propagandistische Unterstützung des Kampfes der HAMAS als Organisation der Muslimbruderschaft.

Die Errichtung eines weltweiten Kalifats ist das Hauptziel der Muslimbruderschaft bei der Umsetzung des 7 Stufen-Plans von Hasan al-Banna zur Islamisierung der Welt. Kurzfristig verfolgt die Muslimbruderschaft nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen das Zi&, zunächst in Ägypten und den angrenzenden Staaten einen islamischen Staat in Form eines Kalifats zu errichten. Darauf deutet auch eine Rede des Predigers Safwat Hegazy hin. Am 13. Mai 2012 leitete er eine Wahlkampfrede Mohammed Mursis, des Spitzen-Kandidaten der Muslimbruderschaft bei der im Juni 2012 abgehaltenen Präsidentenwahl in Ägypten, mit den folgenden Worten ein: „Wir stehen knapp davor zu erleben, dass das Islamische Kalifat durch die Hände Mohammed Mursis Realität wird: Und mit Gottes Willen wird die Hauptstadt dieses vereinigten Reiches Jerusalem sein.“ Für die Vertreter der Muslimbruderschaft ist die Auslöschung Israels somit ein nachdrücklich proklamierter, zentraler und umzusetzender Schritt auf dem Weg zum angestrebten Weltkalifat. Nach der Ideologie der Muslimbruderschaft ist Palästina, inklusive aller christlichen und muslimischen Heiligtümer, eine den Muslimen allein von Gott (Allah) geschenkte „heilige Stiftung“ [waqf]. Die Existenz jüdischer Heiligtümer in Jerusalem wird von der Muslimbruderschaft und ihren Vertretern geleugnet. Zumindest Teile der ägyptischen Muslimbruderschaft sieht Jerusalem auch als Hauptstadt eines zukünftigen Kalifats.
Das von der Muslimbruderschaft angestrebte, letztlich weltweite Kalifat ist nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen kein nach freiheitlich demokratischen Grundsätzen gestaltetes,, auf die Wahrung von Menschenrechten ausgerichtetes und mit einer im Rahmen der demokratisch rechtsstaatlichen Ordnung liegenden Verfassung ausgestattetes Staatswesen. Vielmehr wird ein System angestrebt, das „die Rechte Gottes“ durchsetzt, in dem also „Gottes Gesetze“ und nicht von Menschen gemachte Gesetze gelten, mithin ein auf dem als Scharia bezeichneten islamischen Recht beruhender totalitärer Gottesstaat, in dem sich die Rechte des einzelnen Menschen danach ausrichten, welcher Religion ein Mensch angehört und welches Geschlecht dieser Mensch besitzt.

Die im Sachverständigengutachten näher beschriebenen Organisationen der Muslimbruderschaft in Europa sind, wie die Mutterorganisationen der Muslimbruderschaft in Ägypten und anderen Staaten der arabischen Welt, ebenso für „die Sache des Islam“ im Sinne der Ideologie der Muslimbruderschaft tätig. Zwar ist der Fokus dieser in Europa etablierten Organisationen der Muslimbruderschaft nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen gegenwärtig darauf gerichtet, innerhalb der europäischen Gesellschaften selbst bestimmte Freiräume (Enklaven) zu schaffen, um den in Europa lebenden und der Ideologie der Muslimbruderschaft geneigten Muslimen ein Leben nach den islamischen Vorstellungen der Muslimbruderschaft zu ermöglichen, darüber hinaus sollen die europäischen Gesellschaften unter Mitwirkung dieser Enklaven und Organisationen im politischen Prozess transformiert werden. Gleichzeitig bieten diese Enklaven und Organisationen der Muslimbruderschaft in Europa Hilfe und Aufnahme für verfolgte Muslimbrüder aus der arabischen Welt. Zudem werden von den europäischen Organisationen der Muslimbruderschaft in Zeiten von Verfolgungen in den Mutterstaaten die Organisationsstrukturen aufrechterhalten. Von Europa aus werden die Mutterorganisationen sowohl propagandistisch als auch finanziell und wenn möglich logistisch unterstützt.

Seit der Gründung im Jahr 1928 zählen Missionstätigkeit, politische Arbeit und der bewaffnete Kampf in Form des Dschihad zum Repertoire der Muslimbruderschaft für die Verbreitung des Islam. Sowohl das Emblem der Muslimbruderschaft (zwei gekreuzte Schwerter unter dem Koran) als auch ihr Wahlspruch bringen das deutlich zum Ausdruck: „Allah ist unser Ziel. Der Gesandte ist unser Führer. Der Koran ist unser Gesetz. Der Dschihad ist unser Weg. Auf dem Weg für Allah zu sterben, ist unsere größte Hoffnung.“ Die Kombination dieser drei Ebenen ihrer Arbeit, nämlich Mission, Politik und Gewalt (Dschihad), wird durch die sich jeweils zu bestimmten Zeiten und bestimmten Orten bietenden Umstände bestimmt, ist also allein taktischen Überlegungen geschuldet. Die Muslimbruderschaft bevorzugt nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen zwar die gewaltfreie politische Arbeit, hat aber im Laufe ihrer Geschichte immer zu Gewalt gegriffen, wenn ihr dieses Mittel zielführend erschien. Eines der Ziele der Muslimbruderschaft ist die Zerstörung Israels und die Rückeroberung dieses Gebietes für den Islam. Die HAMAS, die Gewalt und Terror zur Erreichung dieses Ziels einsetzt, ist der offiziele Zweig der Muslimbruderschaft in Palästina. Die ebenfalls terroristische HASM-Bewegung versucht, mittels Gewalt und Terror die von Vertretern der Muslimbruderschaft als „Revolution“ bezeichnete, die Ideologie der Muslimbruderschaft umsetzende Politik des Mohammed Mursi in Ägypten fortzuführen. Ihr Ziel ist der Sturz des Militärregimes und die neuerliche Machtergreifung einer den Vorstellungen und der Ideologie der Muslimbruderschaft entsprechenden islamistischen Regierung. Die beiden bewaffneten Organisationen HAMAS und HASM dienen nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen somit den Zielen, die von der Muslimbruderschaft angestrebt werden, nämlich
•die Errichtung von islamischen Staaten auf Grundlage der Scharia, letztlich vereint unter einem weltweiten Kalifat und
•die Zerstörung Israels.

Die Errichtung eines weltweiten Kalifats auf Grundlage der Scharia ist das erklärte Ziel der Muslimbruderschaft seit ihrer Gründung 1928. Für die Muslimbruderschaft ist jedes Mittel, mithin auch Gewalt, zur Erreichung dieses Ziels erlaubt. Neben Missionstätigkeit und politischer Arbeit zählt der bewaffnete Kampf in Form des Dschihad zum ausdrücklichen Repertoire der Muslimbruderschaft. Ein 2001 bei einer Hausdurchsuchung bei Youssef Nada, der fallqweise als „Außenminister“ der Muslimbruderschaft bezeichnet wurde, aufgefundenes Strategiepapier der Muslimbruderschaft aus dem Jahr 1982 belegt, dass „der Kampf um Palästina“ ein zentrales Ziel der Muslimbruderschaft darstellt. Mit Palästina ist laut HAMAS das gesamte Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan, also inklusive des israelischen Staatsgebiets gemeint. In diesem Strategiepapier heißt es: „Mittel politischer Planung und Jihad soll sich die palästinensische Sache als Teil des weltweiten islamischen Plans zu Eigen gemacht werden — weil sie schließlich die Schlüsselposition der Renaissance der arabischen Welt im heutigen Zeitalter darstellt.“ Die Vordenker der Muslimbruderschaft haben die strategische Bedeutung „Palästinas“ für die Mobilisierung von Anhängern und Sympathisanten erkannt. Der „großen“ und nur schwer fassbaren Utopie eines weltweiten Kalifats wird so ein leichter vorstellbares, näheres Ziel als erster Schritt vorgelagert. Mit der Fixierung auf diesen einen konkreten Konflikt gelingt es der Muslimbruderschaft immer wieder, weltweit Massen von Sympathisanten zu mobilisieren, was mit einer Propagierung der islamischen Weltherrschaft durch ein Kalifat nicht so gut gelingen würde. Da die Muslimbruderschaft den Sieg über Israel als ersten Schritt auf dem Weg der Renaissance des Islam betrachtet, und mit ihm immer wieder Anhänger mobilisieren kann, kommt der HAMAS als Organisation der Muslimbruderschaft enorme Bedeutung zu. Alle Organisationen und Aktivisten aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft sollen auf dieses Ziel eingeschworen werden. Die HAMAS ist demnach für die Ziele der Muslimbruderschaft weltweit, also neben den Ländern Nordafrikas auch in Europa, von großer Bedeutung. Der „Kampf um Palästina“ dient der Bruderschaft auch in Europa zur Mobilisierung von Anhängern und Sympathisanten.

Organisationen und Aktivisten der Muslimbruderschaft ist bewusst, dass sie mit einer unmittelbaren Zusammenarbeit oder offenen finanziellen Unterstützung der HAMAS Strafverfolgung wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation riskieren. Daher ist die Forschung, was die finanzielle Unterstützung der HAMAS aus Europa und Österreich betrifft, in der Regel auf Erkenntnisse der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden angewiesen. Diverse islamische „Hilfsorganisationen“ geraten immer wieder in Verdacht, die HAMAS finanziell zu unterstützen. Dazu zählt etwa die Union of Good, die einen unmittelbaren Bezug zu Österreich aufweist. Die Palästinensische Vereinigung in Österreich (geleitet von Adel Doghman) war Teil der Union of Good. Auch der Verein Rahma Austria geriet in Verdacht, Spendengelder an die HAMAS weitergeleitet zu haben. Neben finanzieller Unterstützung kann einer ganze Reihe von Vereinen propagandistische Unterstützung der HAMAS und ihrer Ziele nachgewiesen werden. Dazu zählen zum einen fast alle palästinensischen Organisationen in Österreich, aber auch BDS Austria.
Das 2001 bei dem auch für das Finanznetzwerk der Muslimbruderschaft bedeutenden Youssef Nada gefundene Strategiepapier der Muslimbruderschaft aus dem Jahr 1982 vermittelt nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen den Anhängern der Muslimbruderschaft den auch von anderen radikalen Organisationen zur Umsetzung ihrer Ziele proklamierten „Marsch durch die staatlichen Institutionen“ als Vorlage für das weitere politische Vorgehen der Muslimbruderschaft in Europa. So soll nach diesem Strategiepapier „Jedermann eingeladen werden, an Parlaments- und Stadtratssitzungen, sowie an Zusammenkünften gewerkschaftlicher und weiterer Organisationen teilzunehmen, wenn dort im Interesse des Islam und der Muslime Einfluss genommen werden kann.“ Um das langfristige Ziel der Gründung eines (letztlich weltweiten) islamischen Staates voranzutreiben, soll nach den Vorgaben in diesem Strategiepapier gezielt versucht werden, „Kontrolle über die lokalen Machtzentren durch institutionelles Vorgehen zu gewinnen.“ Lokale und globale Machtzentren sollen dahingehend beeinflusst werden, „dass sie dem Islam dienen.“ Die Muslimbruderschaft geht also nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen bei der Verfolgung ihres langfristigen Ziels der Transformation von Gesellschaften und der Errichtung eines Kalifats den Weg der Infiltration und Unterwanderung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen (Parlamente, Regierungen, Gewerkschaften, Universitäten, NGOs etc.).

Die Schriften der Vordenker der Muslimbruderschaft liefern die Grundlage für die moderne Dschihad-ldeologie. Schon bei Hasan al-Banna, dem Gründer der Bruderschaft, zählt der Dschihad zum Repertoire der Muslimbruderschaft. Auf Sayyid Qutbs, den Vordenker der 1950er und 60er Jahre und die von ihm ausgearbeitete Dschihad-Doktrin beziehen sich heute Dschihadisten jeglicher Couleur. Dschihadisten und Muslimbrüder unterscheiden sich in erster Linie in ihren Methoden und nicht in den Grundzügen ihrer Ideologie oder ihren Zielen. Diese Nähe zeigt sich nicht zuletzt daran, dass etliche Führungskräfte terroristischer Organisationen wie etwa der al-Qaida ihre politische „Karriere“ in den Reihen der Muslimbruderschaft begonnen haben. Neben der ideologischen Nähe zu dschihadistischen/terroristischen Organisationen unterhält die Muslimbruderschaft Kontakte zu radikal islamistischen terroristischen Organisationen, wie etwa der zu al-Qaida gehörenden terroristischen Vereinigung al-Nusra-Front (Jabhat al Nusra) in Syrien (2016 umbenannt in Dschabhat Fath asch-Scham). Die syrische Muslimbruderschaft kritisierte 2012 die Entscheidung des US-Außenministeriums scharf, die al-Nusra-Front als terroristische Organisation einzustufen. Auch zu der als terroristische Vereinigung anzusehenden syrischen dschihadistischen Rebellengruppe Liwa al-Tawhid unterhält die Muslimbruderschaft durch ihre Vertreter Verbindungen. Die Liwa al-Tawhid wurde seit ihrer Entstehung von der Muslimbruderschaft unterstützt, obwohl beide eine Zusammenarbeit abstreiten. Nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen sehen manche Beobachter der radikal islamistischen Szene Syriens die Liwa al-Tawhid sogar als den bewaffneten Arm der Muslimbruderschaft. Die Muslimbruderschaft unterhält zudem Kontakte zu mehreren ägyptischen Terrorgruppen. So werden etwa Erklärungen zu Anschlägen oder Communiqus des Popular Resistance Movement oder des Revolutionary Punishment Movement auf Internetseiten veröffentlicht, die der Muslimbruderschaft zugerechnet werden.

Die im Akt gesammelten Bilder und Informationen diverser Veranstaltungen in Wien und Graz sind nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen eindeutig als Veranstaltungen der Muslimbruderschaft zu identifizieren. So ist bei der Veranstaltung am 12. April 2014 in Wien der gesamte Saal durchgängig mit dem R4bia-Zeichen, einem Symbol der Muslimbruderschaft, geschmückt und die Teilnehmer sind auf mehreren Fotos individuell oder gemeinschaftlich beim Zeigen des R4bia-Grußes zu sehen. Zudem nahmen an diesen Veranstaltungen hochrangige Vertreter der ägyptischen Muslimbruderschaft als Podiumsgäste teil. Diese Veranstaltungen dienten in erster Linie dazu, die der Muslimbruderschaft nahestehenden Vereine, Gemeinden, Enklaven, Organisationen in Europa aber auch weltweit auf die Linie der Muslimbruderschaft nach ihrem gewaltsamen Sturz in Ägypten einzuschwören.

Auf mehreren dieser Veranstaltungen und Kundgebungen waren Kindern und Jugendlichen anwesend. Sie sangen Lieder, in denen sie sich wünschen, „als Märtyrer für Ägypten mit der ägyptischen Erde parfümiert“ zu werden und somit für die Ziele der Muslimbruderschaft zu sterben. Das ist zweifelsohne als Indoktrination mit Gewalt verherrlichenden Inhalten und als Aufstachelung zu Gewalt und Glorifizierung von Tod und Märtyrertum im Zusammenhang mit den von der Muslimbruderschaft vorgegebenen Zielen zur Umsetzung des 7-stufigen Plans von Hasan al-Banna zur Islamisierung der Welt zu werten. Ebenso müssen die Sprechchöre der im Akt erwähnten Kundgebungen als Legitimation von Gewalt zur Durchsetzung der Ziele der Muslimbruderschaft gewertet werden. Die Teilnehmer bekundeten in diesen Sprechchören ihre Bereitschaft, für die Sache die Bruderschaft zu sterben. Bei ansonsten mitunter blumiger Sprache, die in diesen Szenen zum Ausdruck kommt, werden Kampf und Märtyrertum immer wieder deutlich artikuliert und glorifiziert. Nach dem Militärputsch in Ägypten haben Teile der Muslimbruderschaft beschlossen, den Weg in den Untergrund zu gehen und den Staat mit Gewalt zu bekämpfen. Zwar gibt es innerhalb der Muslimbruderschaft eine Debatte darüber, ob Gewalt aktuell die richtige Strategie sei. Es ist jedoch nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen eine Tatsache, dass Teile der Muslimbruderschaft den Weg in die Gewalt eingeschlagen haben. Dazu zählen etwa die Mitglieder der von den beiden Sachverständigen beschriebenen HASM-Bewegung. Veranstaltungen wie die in den Anlassberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark (LVT Steiermark) dargestellten Zusammenkünfte dienen nach den Ausführungen der beiden Sachverständigen in ihrer gesamten Aufmachung und Rhetorik dazu, die anwesende Anhängerschaft auf die Sache der Muslimbruderschaft, nämlich die Islamisierung derVVelt nach dem 7-stufigen Plan ihres Gründers Hasan al-Banna, einzuschwören. Das Ziel der Bewegung besteht darin, die Herrschaft des Militärs in Ägypten zu beenden und durch eine islamische Herrschaft im Sinne der Muslimbruderschaft zu ersetzen.
Das R4bia-Zeichen entstand nach der gewaltsamen Auflösung e:nes Protestlagers der Muslimbruderschaft vor der Rabia-al-Adawija-Moschee am Räbi`a-a1-2Adawiyya-Platz am 14. August 2013. Dabei sollen 800 Menschen getötet worden sein. Die vier Finger leiten sich von dem Wort „die Vierte“ (Arabisch: „Rabi’a“) ab und erinnern somit an den Platz dieses Massakers. Seit seiner Entstehung im August 2013 wird das R4bia-Zeichen als Erkennungszeichen der Muslimbruderschaft und ihrer Anhänger genutzt. Von anderen, vor allem von säkularen, demokratisch eingestellten Gruppen in und außerhalb Ägyptens hingegen wurde es von Anfang an gemieden.

III. Zu den von den Vertretern der Muslimbruderschaft in Österreich seit dem Sturz des zur Muslimbruderschaft zählenden Regimes von Mohammed MURSI am 3. Juli 2013 gesetzten Aktivitäten, die den Verdacht der Verbrechen der terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Abs 2 StGB, der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d Abs 1 und Abs la StGB und der Geldwäscherei gemäß § 165 Abs 3 StGB begründen:
Wie dargestellt und in den Amtsvermerken des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark vom 5.11.2019 und 27.11.2019 ausgeführt, sind zumindest der HAMAS im Zeitraum 2012 bis 2018 zumindest 115 terroristische Anschläge zuzuordnen. Der Muslimbruderschaft und ihren in Ägypten tätigen Unterorganisationen, darunter auch die HASM-Bewegung, sind im Zeitraum 2013 bis 2018 zumindest 43 terroristische Anschläge zuzuordnen. Diese terroristischen Anschläge beinhalteten vor allem die Verbrechen des Mordes gemäß dem § 75 StGB, der Körperverletzungen nach den §§ 83 bis 87 StGB, der schweren Nötigung gemäß den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 StGB, der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB, der schweren Sachbeschädigung gemäß den §§ 125, 126 StGB und vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte gemäß den §§ 169, 173 und 176 StGB als terroristische Straftaten gemäß dem § 278c Abs 1 Z 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 StGB. Diese vorwiegend oder ausschließlich in Ägypten durch die [Muslimbruderschaft oder ihre Unterorganisationen (z. B. HASM-Bewegung) und in Palästina durch die HAMAS verübten terroristischen Straftaten waren geeignet, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens in Ägypten bzw. in Israel (durch die HAMAS) und auch eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens in Ägypten bzw. Israel (durch die HAMAS) herbeizuführen, wobei sie von den Vertretern der Muslimbruderschaft mit dem Vorsatz begangen wurden, die Bevölkerung in Ägypten bzw. Israel (durch die HAMAS) auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen in Ägypten und Israel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, nämlich

  • in Ägypten zur Wiederzulassung der Muslimbruderschaft und Erlangung der Macht im Staat sowie
  • in Israel zur Aufgabe des israelischen Staates,

zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des ägyptischen Staates bzw. des israelischen Staates (durch die HAMAS) ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören.

Dabei waren die nur auszugsweise angeführten und der Muslimbruderschaft bzw. ihren Unterorganisationen in Ägypten und die der HAMAS vom Gazastreifen aus in Israel zugeschriebenen Taten deshalb terroristische Straftaten, weil sie nicht auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten, sondern auf die Einrichtung eines als Kalifat bezeichneten, faschistisch nach dem Führerprinzip strukturierten islamischen Staates auf Grundlage des als Scharia bezeichneten islamischen Rechts ausgerichtet waren.
Der von den Muslimbrüdern — nach den schlüssigen Ausführungen der beiden Sachverständigen – als Zwischenstadium auf dem Weg zum weltweiten Kalifat angestrebte und als „Vereinigte Staaten von Arabien“ bezeichnete Staat soll totalitär, strikt antidemokratisch, strukturell faschistisch, nach dem Führerprinzip unter Missachtung der Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten — mithin als radikal islamistische Diktatur – gestaltet sein (§ 278b Abs 3 StGB).

Die Muslimbruderschaft als Urheberin dieser ohnehin nur beispielhaft angeführten terroristischen Straftaten ist ein auf längere Zeit, nämlich seit 1928, angelegter Zusammenschluss von deutlich mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung, auch im Rahmen von Teil- oder Unterorganisationen wie der HASM-Bewegung in Ägypten oder der HAMAS im Gazastreifen bzw. in Israel, eine oder mehrere der angeführten terroristischen Straftaten gemäß § 278c StGB ausgeführt werden oder über Teilorganisationen der Muslimbruderschaft in Europa, insbesondere auch in Österreich, Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d StGB betrieben wird, indem aus dem arabischen Raum, hier insbesondere Katar, zur Verfügung gestellte beträchtliche Geldmittel über Bankkonten der zur Muslimbruderschaft zählenden Personen, Vereine, Stiftungen oder Unternehmen an Vertreter der HAMAS oder dieser nahestehende Personen, Vereine, Stiftungen oder Unternehmen weitergeleitet werden. Dass die Muslimbruderschaft bzw. die ihr zugeordneten Unterorganisationen wie die HASM-Bewegung oder die HAMAS in Österreich bislang noch keine terroristischen Straftaten verübt haben, hindert nicht die Annahme einer von Mitgliedern der Muslimbruderschaft oder einzelner ihrer Unterorganisationen in Österreich gebildeten terroristischen Vereinigung im Sinne des § 278b Abs 2 StGB. Vielmehr wurde ein solches Vorgehen auch bei anderen terroristischen Vereinigungen wie z. B. der PKK oder dem IS festgestellt, die (bislang) in Österreich selbst keine terroristischen Straftaten verübt haben, diese jedoch in ihren Herkunftsländern wie z. B. der Türkei oder Syrien bzw. dem Irak nachhaltig verüben.

Am 21. Dezember 2013 fand in Wien eine Veranstaltung der Muslimbruderschaft statt, an der Mohammed GAVVADY und Sheikh Essam TALIMA, Direktor des Büros des geistigen Anführers der Muslimbruderschaft Yusuf al-QARADAWI, als hochrangige Mitglieder der Muslimbruderschaft teilnahmen und die Ziele der Muslimbruderschaft, insbesondere Wiedererlangung der Macht in Ägypten und Anwerbung neuer Mitglieder, bewarben.
Am 22.3.2014 wurde in Wien eine Veranstaltung mit dem Ziel abgehalten, das Vorhaben der Muslimbruderschaft in Ägypten, insbesondere die Wiedererlangung der Macht, propagandistisch zu bewerben und dadurch neue Mitglieder anzuwerben. Mohammed GAWADY als einer der Redner anwesend. Kamel MAHMOUD, ein hochrangiger Vertreter der Muslimbruderschaft, nahm ebenfalls an dieser Veranstaltung teil.
Eine Veranstaltung mit derselben Zielsetzung fand am 28. März 2014 in den Räumen des Hauses 8020 Graz, Lagegasse 57, statt. Neben Kamel MAHMOUD befand sich auch Mohammed GAWADY bei dieser Veranstaltung, die wiederum die Ziele der „ägyptischen Revolution“ zur Gewinnung neuer Mitglieder für die Muslimbruderschaft bewarb.
Am 12. April 2014 fand in 1210 Wien, Angerer Straße 14, eine weitere Veranstaltung der Muslimbruderschaft statt. Diese Veranstaltung wurde von Kamel MAHMOUD geleitet. Kamel MAHMOUD saß auf der Tribüne, neben ihm saßen Abdul DARDIRI, Mohammed GAWADY und Mustafa IBRAHIM. Die Veranstaltung trug den Titel „Die Revolution geht weiter und das Volk reißt sich die Freiheit“.

Mustafa IBRAHIM ist der Koordinator der als „ägyptische Revolution“ im Ausland. Ziel dieser „ägyptischen Revolution“ ist die Wiedererlangung der Macht in Ägypten durch die Muslimbruderschaft zur Umsetzung des Hauptziels der Errichtung eines islamischen Staates auf Grundlage des als Scharia bezeichneten islamischen Rechts.

Abdul DARDIRI ist ein ehemaliger Berater des abgesetzten, mehrere Jahre hindurch inhaftierten und in der Haft verstorbenen ägyptischen Präsidenten Mohammed MURSI, der der Muslimbruderschaft zugerechnet wird. Abdul DARDIRI ist zurzeit weltweiter Sprecher der Muslimbruderschaft. Er gehört der Muslimbruderschaft-Partei „Freiheit und Gerechtigkeit“ an und ist ebenso Präsident des „ägyptisch-amerikanischen Dialogs“ in den USA.

Mohammed GAWADY ist ein hochrangiger Vertreter der Muslimbruderschaft und Leiter der Exilregierung der Muslimbruderschaft. Das Ziel von Mohammed GAWADY ist der Aufbau einer ägyptischen Exilregierung mit Sitz in mehreren Städten in Europa.
Als weitere Vertreter der Al-Nur-Moschee in Graz, welche als Hauptsitz der Muslimbruderschaft in der Steiermark im Zusammenhang mit dem „LIGA KULTUR Verein“ angesehen wird, konnten bei dieser Veranstaltung Mohamed HIKAL, Ahmed MAKRAM und Mag. Magdy ELLEISY festgestellt werden. Die Genannten sind für die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) an steirischen Schulen als Religionslehrer tätig. Bei der Veranstaltung befand sich auch Aiman HAIKAL, ebenfalls muslimischer Religionslehrer in der Al-Nur-Moschee in Graz. Die Veranstaltung vom 12. April 2014 wurde gefirnt und auf dem Facebook-Konto eines nicht näher zu identifizierenden „Mohammed HUSSEIN“ veröffentlicht. Im Zuge der Veranstaltung wurde von den genannten Vertretern der Muslimbruderschaft auf der Tribüne und den zahlreichen Zuhörern der Schwur geleistet, der ägyptischen Revolution treu zu sein und die als „Militärputsch“ bezeichnete Machtergreifung des ägyptischen Militärs und die darauffolgenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen nicht anzuerkennen. Der von den auf der Tribüne der Veranstaltung anwesenden Personen vorgesprochene Text, den die Zuschauer der Veranstaltung den rechten Arm hochhaltend und den Muslimbrudergruß darbietend nachsprachen, lautete:
„Ich schwöre bei Gott, dass ich dem ägyptischen Heimatland und seiner Revolution treu bleibe und dass ich die pharaonische Politik herausfordern und den blutigen Militärputsch und die darauffolgenden Präsidentschafts- und Parlamentswahl nicht anerkennen werde und treu zu arbeiten, um die Prinzipien der ägyptischen Revolution zu vollenden. Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde. An alle Söhne Ägyptens im Land und im Ausland, Allah ist mein Zeuge für das alles, was ich sage: Sturz, Sturz der militärischen Herrschaft.“

Im Anschluss an diesen Schwur sangen die Teilnehmer ein Lied gesungen, in dem die Revolution und das Märtyrertum verherrlicht wird und das in dem Vers endet:
Ich komme zurück aus dem Krieg der Taghut (arabische Bezeichnung für ein totalitäres nicht islamisches System). Ich komme zurück, ich habe keine Angst vor dem Tod. Im ganzen Land Revolution und Martyrium. Ich komme zurück …“.

Ziel dieser Veranstaltung war es, neue Mitglieder für die terroristische Vereinigung der Muslimbruderschaft anzuwerben und zu verpflichten, in Umsetzung des Ziels dafür zu kämpfen, die ägyptische Militärregierung zu stürzen und unter Vernichtung des Staates Israel einen als Vereinigte Staaten von Arabien bezeichneten islamischen Staat (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt zu errichten.

Am 7. Mai 2016 wurde in Anwesenheit von Mustafa IBRAHIM und weiteren hochrangigen Vertretern der Muslimbruderschaft, darunter auch Dl Kamel MAHMOUD, für die als „ägyptische Revolution“ bezeichnete Wiedererringung der politischen Herrschaft in Ägypten geworben, um das Hauptziel der Muslimbruderschaft, nämlich einen islamischen Staat auf Grundlage der Scharia zu errichten, umsetzen zu können.
Wesentlicher Bestandteil der Muslimbruderschaft in Österreich ist auch die Anwerbung neuer Mitglieder, wobei diese Anwerbung bereits bei Kindern im Pflichtschulalter erfolgt. Die Kinder werden dabei im Sinne der dargestellten Zielsetzungen der Muslimbruderschaft indoktriniert und auf die Begehung terroristischer Straftaten zur Wiedererlangung der Herrschaft der Muslimbruderschaft in Ägypten zur Errichtung des angestrebten Kali..:ats (Islamischer Staat) eingeschworen.

Am 6.10.2013 fand eine Veranstaltung in Wien statt, an der vorwiegend Kinder mit Muslimbrüder-Flaggen und -T-Shirts teilnahmen und dazu die vom ehemaligen Imam der Al-Hidaya-Moschee in Wien, Ibrahim MOHAMED, skandierten Parolen nach schrien. Diese Parolen lauteten:
„Nieder, nieder mit der Militärherrschaft. Wir rufen gegen die Militärherrschaft auf. Ägypten ist ein Staat und kein Militärlager. Ich bin kein Feigling! Ich bin kein Feigling! Ich sterbe auf dem Feld! Töte einen! Töte hundert! Ägypten wird kein Militärstaat sein. Auch nicht Polizeistaat.”
Weitere Parolen bei dieser vorwiegend von Kindern besuchen Muslimbruder-Demonstration lauteten:
„Ägypten wird auch nicht liberal sein. Schicke uns Schläger, aber ich werde nicht auf die Legitimität verzichten. Ich bin kein Feigling. Ich sterbe auf dem Feld. Es gibt keinen Gott außer Allah. Alles ist für Allah“ sowie
„Wir wollen keine Qual. Weg mit dem General. Nieder, nieder mit dem General. Nieder, nieder mit SISI (Militärherrscher von Ägypten). SISI, SISI, du Idiot, 6.000 sind schon tot.“
Zu einer Veranstaltung in diesem Sinne kam es am 31. Oktober 2013 in Wien, bei der ca. 14 Kinder, die T-Shirts mit dem Emblem der Muslimbruderschaft trugen, auf einer Bühne einen Liedtext skandierten, mit dem sie sich abschließend auf ihr Märtyrertum einschwören:
„Ich werde ein Märtyrer für Ägypten sein und mein Wunsch ist mich mit der ägyptischen Erde zu parfümieren.“.

Zu den einzelnen Beschuldigten wird auf die in den bisher eingelangten Anlassberichten des LVT Steiermark, zuletzt der 26. Anlassbericht und den Berichten des BVT sowie der Studie der Universität Washington und der Universität Wien und dem Gutachten der Sachverständigen Heiko HEINISCH und Nina SCHOLZ verwiesen. Aus diesen Ermittlungsergebnissen ergibt sich ein enges Zusammenarbeiten der bislang erfassten und angeführten Beschuldigten mit weiteren bekannten Beschuldigten und Aktivisten der als terroristische Vereinigung anzusehenden Muslimbruderschaft und HAMAS in Österreich, im internationalen Zusammenwirken mit weiteren diesen terroristischen Vereinigungen zuzuordnenden Vereinen, Stiftungen, Gesellschaften und Personen in Europa, Nordafrika, insbesondere Ägypten, sowie dem Gazastreifen im Sinne des Tatverdachts gemäß den §§ 165 Abs 3, 246 Abs 1 und Abs 2, 278a, 278b Abs 2, 278d Abs 1 und Abs la StGB zur Umsetzung der dargestellten Ziele der Muslimbruderschaft und der HAMAS. Insbesondere wird dazu auf die dem Ermittlungsakt zu entnehmenden Ergebnisse der Observation, der im 26. Anlassbericht dargestellten Ergebnisse der Telefonüberwachung, der verdeckten Ermittlung, der bisherigen Zeugeneinvernahmen, insbesondere Lorenzo VIDINO sowie der Kontenöffnungen verwiesen.
Nach den bisher vorliegenden Anlass-Berichten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark und den darin dargestellten Ergebnissen der bisherigen Ermittlungen, den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Studie der Universität Washington und der Universität Wien, der Aussage des als Zeugen vernommenen Lorenzo VIDINO und dem Gutachten der Sachverständigen Heiko HEINISCH und Nina SCHOLZ besteht der dringende Verdacht, dass die bislang erfassten Beschuldigten, nämlich

  1. MORAD Mohamed Jamal, geb. 14.02.1958,
  2. MORAD Aiman, geb. 29.06.1963,
  3. ALI Ibrahim Elsayed Ahmed (ALI Roma), geb. 21.10.1957,
  4. EL DALOAA ABU AL VVAFA Mohammed Ahmed, 12.09.1981,
  5. MOHAMED Ibrahim, geb. 29.07.1969,
  6. MOHAMED Zakaria, geb. 23.01.1964,
  7. DOGHMAN ABDALLAH Adel, geb. 19.05.1963,
  8. ABDELHALIM Hani, geb. 13.07.1965,
  9. HERMAS Hermas, geb. 28.11.1969,
  10. JADALLAH lyad, geb. 12.02.1977,
  11. ALZAHARNA Qasem, geb. 02.04.1983,
  12. YAKOUB Mohamed, geb. 05.12.1971,
  13. EL ATTAR Mamdouh, geb. 16.10.1965,
  14. AL-SHAKAKI Moutaz, geb. 25.06.1964,
  15. MAHMOUD Kamel Gaber, geb. 12.06.1954,
  16. HIKAL Mohamed, geb. 15.01.1964,
  17. ELLEISY Magdy, geb. 13.09.1964,
  18. ISMAIL Eldessokki Elsayed Elsherbini, geb. 08.12.1965,
  19. MAKRAM Sobhy, geb. am 07.04.1972,
  20. MEKIC Mahdi, geb. 24.09.1977,
  21. HAFEZ Farid, geb. am 23.12.1981,
  22. SHAKIR Ammar, geb.am 26.02.1973,
  23. OSMAN Alexander, geb. am 06.08.1977,
  24. AL-AWARI Zaid, geb. am 14.08.1983,
  25. TARSOUSI Rihab, geb. am 20.04.1953,
  26. TURGUT Selma, geb. am 28.04.1989,
  27. MAKRAM Ahmed, geb. 20.11.1971,
  28. DEYAB Ismail, geb. 07.01.1963,
  29. EL SHAMY Josef, geb. 28.09.1990,
  30. HASSAN Taher, geb. 21.04.1988,

in Wien, Graz und anderen Orten des Bundesgebietes im Zusammenwirken mit weiteren bekannten Beschuldigten und noch unbekannten Aktivisten der terroristischen Vereinigungen der Muslimbruderschaft und der HAMAS in ihren Tätigkeiten für den Verein „LIGA KULTUR Verein“ für multikulturellen Brückenbau alias Al Nur Moschee mit Sitz in Graz und in Wien sowie für weitere Vereine, Stiftungen und Gesellschaften der terroristischen Vereinigung der Muslimbruderschaft und der dieser zuzuordnenden terroristischen Vereinigung HAMAS, zu denen bereits die Ermittlungsergebnisse unter Hinweis auf die bislang eingelangten Anlassberichte des LVT Steiermark und des BVT gerafft dargestellt wurden,

A. spätestens seit dem Sturz des der Muslimbruderschaft angehörenden Regimes von Mohammed Mursi in Ägypten im Sommer 2013 sich als Mitglied (§ 278 Abs 3 StGB) an den terroristische Vereinigungen (§ 278b Abs 3 StGB) Muslimbruderschaft und HAMAS,
mithin jeweils einem au längere Zeit angelegten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die (auch) darauf ausgerichtet sind, dass von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung, insbesondere auch aus Teil- oder Unterorganisationen der Muslimbruderschaft wie

  • HASM,
  • Ansar Bait al-Maqdis,
  • Popular Resistance Movement,
  • Revolutionary Punishment Movement,
  • der Medieninitiative unter Bezeichnung „JOKER“ des Mohamed REFAI zur Gründung von Terrorzellen sowie
  • weiteren namentlich nicht bekannten Teilorganisationen der Muslimbruderschaft wie der HAMAS, terroristische Straftaten gemäß § 278c Abs 1 StGB
  1. 2013 in Ägypten zumindest seit auch durch die angeführten Teilorganisationen der Muslimbruderschaft,
  2. seit 1993 im Gazastreifen und Israel durch die HAMAS ausgeführt wurden und werden, nämlich
  • Mord gemäß § 75 StGB,
  • Körperverletzungen nach den §§ 84 bis 87 StGB,
  • erpresserische Entführungen gemäß § 102 StGB,
  • schwere Nötigungen gemäß den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 StGB),
  • gefährliche Drohungen gemäß § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB,
  • schwere Sachbeschädigungen gemäß den §§ 125, 126 StGB,
  • vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte gemäß den §§ 169, 173, 176 StGB,
    welche Taten geeignet sind, in Ägypten, Gazastreifen und in Israel eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen, und die mit dem Vorsatz begangen wurden und werden, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen oder internationale Organisationen zu Handlungen, Duldungen oder zu Unterlassungen zu nötigen und die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen eines Staates ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören,
    und bzw. oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d Abs 1 und la Z 2 StGB betrieben wurde und wird, nämlich durch Sammlung von Spenden in Österreich sowie die Übernahme von Zuwendungen aus den Golfstaaten, insbesondere Qatar, und die Weiterleitung, mithin Bereitstellung, dieser Spenden und Zuwendungen an die Muslimbruderschaft in Ägypten und die HAMAS im Gazastreifen zur Finanzierung ihrer terroristischen Straftaten (§ 278c Abs 1 StGB),
    dadurch in dem Wissen (§ 5 Abs 3 StGB), diese terroristische Vereinigung in deren
  • Ziel, nämlich vorerst in Ägypten, im Gazastreifen und in Israel einen als Vereinigte Staaten von Arabien bezeichneten radikal islamistischen Gottesstaat (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt zu errichten, und
  • in deren strafbaren Handlungen, nämlich den zur Erreichung dieses Ziels als erforderlich angesehenen dargestellten terroristischen Straftaten gemäß § 278c Abs. 1 StGB,
    zu fördern, beteiligt (§ 278 Abs 3 StGB) haben,
    dass sie in persönlichen Gesprächen, bei Vorträgen in den von ihnen betriebenen Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften (Unternehmen), durch Einträge in den als soziale Medien bezeichneten Internet-Plattformen (Facebook etc.) sowie auf ihren Veranstaltungen laufend Mit-glieder anwarben, nämlich neben anderen Veranstaltungen
    am 31. Oktober 2013 in Wien bei der die politische Situation der Muslimbruderschaft und ihrer Aktivisten in Ägypten nach dem Sturz des Regimes von dem der Muslimbruderschaft zugerechneten Mohammed MURSI propagandistisch dargestellt wurde und 14 noch unmündige und in T-Shirts mit dem Emblem der Muslimbruderschaft bekleidete Buben und Mädchen im Pflichtschulalter auf einer Bühne des Veranstaltungssaales vor einer Attrappe eines Panzers und eines Abbildes des neuen ägyptischen Machthabers General Abdel Fatah as-SISI mit ihren in die Höhe gestreckten rechten Fäusten und im Rhythmus auf den Boden stampfend in einem Lied zum Sturz der ägyptischen Militärherrschaft aufforderten und zugleich mit der Parole: „Ich werde ein Märtyrer für Ägypten sein und mein Wunsch ist, mich mit der ägyptischen Erde zu parfümieren!“ ihre Bereitschaft erklärten, im Kampf gegen die ägyptische Militärherrschaft des General as-SISI zur Errichtung des als Vereinigte Staaten von Arabien bezeichneten radikal islamistischen Gottesstaat (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt den Märtyrertod zu sterben,
    am 21. Dezember 2013 in Wien bei der unter Beteiligung der zur internationalen Führung der Muslimbruderschaft zählenden Mohamed SHARAF, Scheich Essam TA-LIMA, Mohammed el GAVVADY, Mohammed EZZAT und Ibrahim MOHAMED die politische Situation der Muslimbruderschaft und ihrer Aktivisten in Ägypten nach dem Sturz des Regimes von dem der Muslimbruderschaft zugerechneten Mohammed MURSI propagandistisch dargestellt, der bis zum Märtyrertum gewaltbereite Kampf der Anhänger der Muslimbruderschaft zum Sturz der Herrschaft des vom ägyptischen Militär gestützten General Abdel Fatah as-SISI und die Errichtung des als Vereinigte Staaten von Arabien bezeichneten radikal islamistischen Gottesstaates (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt als Ziel der Muslimbruderschaft propagandistisch beworben wurde,
    am 12. April 2014 in Wien bei der unter Beteiligung der zur international tätigen Führung der Muslimbruderschaft zählenden Mustafa IBRAHIM als Koordinator der ägyptischen Revolution im Ausland, Abdul DARDIRI als ehemaliger Berater des abgesetzten und damals inhaftierten Präsidenten Mohammed MURSI und Mohammed GAWADY als Leiter der Exil-Regierung der Muslimbruderschaft in Europa, die politische Situation der Muslimbruderschaft und ihrer Aktivisten in Ägypten nach dem Sturz des Regimes von dem der Muslimbruderschaft zugerechneten Mohammed MURSI propagandistisch dargestellt wurde und die von Dl Kamel MAHMOUD, Mustafa IBRAHIM, Abdul DARDIRI und Mohammed GAVVADY angeleiteten Teilnehmer sodann in einer Formel und einem Lied schworen, die ägyptischen Militär-herrschaft unter General Abdel Fatah as-SISI zu stürzen, dabei keine Angst vor dem Tod zu zeigen und zurückzukommen, damit im ganzen Land Revolution und Martyrium herrscht, wodurch sie ihre Bereitschaft erklärten, im Kampf gegen die ägyptische Militärherrschaft des General as-SISI zur Errichtung des als Vereinigte Staaten von Arabien bezeichneten radikal islamistischen Gottesstaat (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt den Märtyrertod zu sterben,
    bei weiteren Versammlungen in Wien am 21. Dezember 2013, 22. März 2014 unter Beteiligung der zur internationalen Führung der Muslimbruderschaft zählenden Mohammed GAWADY, Hamza ZABWBA und Abu Bakr ABDULFATAH sowie am 7. Mai 2016 unter Beteiligung der zur internationalen Führung der Muslimbruderschaft zählenden Mustafa IBRAHIM, Haeisan Abu KHALIL, Amr DRAG, Hamza ZAWBA und Abdulrahman Yosef sowie am 28. März 2014 in Graz unter Beteiligung des zur internationalen Führung der Muslimbruderschaft zählenden Mohammed GAWADY bei denen der bis zum Märtyrertum gewaltbereite Kampf der An-hänger der Muslimbruderschaft zum Sturz der Herrschaft des vom ägyptischen Militär gestützten General Abdel Fatah as-SISI und die Errichtung des als Vereinigte Staaten von Arabien bezeichneten radikal islamistischen Gottesstaates (Kalifat) mit Jerusalem als Hauptstadt als Ziel der Muslimbruderschaft propagandistisch beworben wurde,
    wobei sie, wie auch in weiteren Veranstaltungen seither,
    sich auf den Sturz der gegenwärtigen Regierung Ägyptens unter General Abdel Fatah as-SISI und die Errichtung eines nach radikal islamistischen Grundsätzen ausgerichteten Gottesstaates unter der Bezeichnung Vereinigte Staaten von Arabien mit der Hauptstadt Jerusalem durch Terroranschläge von Anhängern der Muslimbruderschaft, insbesondere der als Teilorganisationen der Muslimbruderschaft agierenden terroristischen Vereinigungen HASM in Ägypten und HAMAS in Israel, einschworen,
  • dadurch die in Ägypten, im Gazastreifen und in Israel tätigen Mitglieder weiter bestärk-ten,
  • die für die Ausübung dieser terroristischen Tätigkeit erforderlichen Informationen und/ oder Vermögenswerte durch Spenden bereitstellen,
  • neue Mitglieder anwerben und
    auf andere Weise, nämlich durch Propaganda in den sozialen Medien (Facebook etc.) das Vorgehen der Muslimbruderschaft in Ägypten und der zu ihr zählenden terroristischen Vereinigung HAMAS in Israel bewerben,
    in persönlichen Gesprächen, auf Versammlungen und im Internet zu Spenden für die Muslimbruderschaft und die HAMAS aufrufen,
    diese Spenden sowie Zuwendungen aus den Golfstaaten, insbesondere Qatar, zur Finanzierung ihres terroristischen Kampfes nach Ägypten und in den Gazastreifen in Ägypten, im Gazastreifen und in Israel weiterleiten sowie an weitere Vereine, Stiftungen und Gesellschaften der terroristischen Vereinigungen der Muslimbruderschaft und der dieser zuzuordnenden HAMAS in Europa zur Stärkung ihrer Infrastruktur überweisen, (Verdacht des Verbrechens der terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Abs 2 StGB),
    B. Vermögenswerte für bekannte und unbekannte Mitglieder der terroristischen Vereinigungen Muslimbruderschaft und den Teilorganisationen der Muslimbruderschaft HASM, Ansar Balt al-Maqdis, Popular Resistance Movement, Revolutionary Punishment Movement, der Medieninitiative unter Be-zeichnung „JOKER“ des Mohamed REFAI zur Gründung von Terrorzellen HAMAS von denen sie wussten, dass sie darauf ausgerichtet sind, Handlungen nach
  • § 278d Abs 1 Z 1 StGB, nämlich vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186 StGB),
    •§ 278d Abs 1 Z 2 StGB, nämlich erpresserische Entführungen (§ 102 StGB) oder Drohungen damit,
    o§ 278d Abs 1 Z 7 StGB, nämlich Beförderung eines Sprengsatzes oder einer anderen tödlichen Vorrichtung an einen öffentlichen Ort, zu einer staatlichen oder öffentlichen Einrichtung, einem n öffentlichen Verkehrssystem oder einer Versorgungseinrichtung oder Einsatz solcher Mittel mit dem Ziel, den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen oder eine weitgehende Zerstörung des Ortes, der Einrichtung oder des Systems zu verursachen, sofern die Zerstörung geeignet ist, einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden herbeizuführen,
    § 278d Abs 1 Z 8 StGB, nämlich strafbare Handlungen, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Zivilperson oder einer anderen Person, die in einem bewaffneten Konflikt nicht aktiv an den Feindseligkeiten teilnimmt, herbeiführen sollen, wenn diese Handlungen auf Grund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielen, eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen,
    zu begehen,
    I. bereitgestellt haben und weiterhin bereitstellen, indem sie zumindest die über QATAR CHARITY und deren aus ihr hervorgegangenen Tochterunternehmen EID Charity, ASSanabel oder Nectar Trust oder weiteren noch nicht bekannten Tochterunternehmungen ursprünglich aus Qatar nach Österreich überwiesenen Geldmittel in der Gesamthöhe von deutlich mehr als 1 Mio. EURO an Organisationen der radikal islamistischen Muslimbruderschaft in Österreich und in Europa, insbesondere dem Liga Kultur Verein mit Sitz in Wien und Graz, zuführten und von diesen an die als Teil-Organisation der Muslimbruderschaft in Österreich geltende terroristischen Vereinigung HAMAS zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten im Sinne des § 278d Abs 1 StGB in Israel weiterleiteten und
    II. gesammelt haben und weiterhin sammeln, indem bei ihren Zusammenkünften, im Rahmen ihrer Propagandaveranstaltungen in Österreich und auf Propagandaseiten auf sozialen Plattformen im Internet (Facebook etc.) Geldbeträge sammelten und sam-meln, die sie sowohl an die Teilorganisationen der als terroristische Vereinigung anzu-sehenden Muslimbruderschaft in Ägypten als auch die HAMAS weiterleiteten und wei-terleiten (Verdacht des Verbrechens der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d Abs 1 und la, Z 1 und Z 2 StGB),
    C. durch die zu Punkt B. dargestellten Verbrechen der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d Abs 1 und la, Z 1 und Z 2 StGB wissentlich der Verfügungsmacht der als terroristische Vereinigungen gemäß § 278b anzusehenden Muslimbruderschaft und HAMAS unterliegende Vermögensbestandteile in Bezug auf einen EUR 50.000,00 übersteigenden Wert, nämlich ins-gesamt und auch im Einzelfall EUR 50.000,00 deutlich übersteigende Zahlungen von QATAR CHARITY oder einer dieser unterstehenden Gesellschaften und von weiteren Spendern aus dem Gebiet der Golfstaaten bei Geldinstituten in Österreich, insbesondere auf Konten des Vereins „LIGA KULTUR Verein“ oder auf weiteren, ihnen zuzuordnenden Konten von Personen, Vereinen, Gesellschaften, Stiftungen sowie als Bargeld, in deren Auftrag oder Interesse an sich gebracht haben und weiterhin an sich bringen, verwahrt haben und weiterhin verwahren, in Vermögenswerten (Immobilien, Beteiligungen etc.) angelegt haben und weiterhin anle-en, verwaltet haben und weiterhin verwalten, durch Erwerb von Liegenschaften umgewandelt haben und weiterhin umwandeln, verwertet haben und weiterhin verwerten oder einem Dritten übertragen haben und weiterhin übertragen (Verdacht des Verbrechens der Geldwäscherei gemäß § 165 Abs 3 und Abs 4 StGB),
    D. sich als Mitglied (§ 278 Abs 3 StGB) an der auf längere Zeit angelegten unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Zahl von Personen, nämlich den international agierenden kriminellen Organisationen Muslimbruderschaft und HAMAS sowie deren Teil- und Unterorganisationen,
    die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, ausgerichtet ist, indem sie spätestens seit Sommer 2013 in Ägypten, im Gazastreifen und in Israel unter Anwendung besonderer Grausamkeit ihrer Kämpfer durch terroristische Straftaten gemäß § 278c Abs. 1 StGB die Zerstörung des ägyptischen Staates und des israelischen Staates betreiben, die sich nicht ihren Zielen unterordnende Zivilbevölkerung tötet oder vertreibt und sich zu ihrer Bereicherung deren Vermögen aneignet,
    die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstreben,
  • die andere zu korrumpieren oder durch angedrohte und ausgeführte Terroranschläge in Ägypten, im Gazastreifen und in Israel einzuschüchtern und sich auf besondere Weise, nämlich Geheimhaltung ihres Aufbaus, ihrer Finanzierungsstruktur, der personellen Zusammensetzung der Organisation und der internen Kommunikation gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
    in dem Wissen (§ 5 Abs 3 StGB) beteiligt haben und weiterhin beteiligen, diese kriminellen Organisationen Muslimbruderschaft und HAMAS sowie deren Teil- und Unterorganisationen in deren
  • Ziel, nämlich vorerst in Ägypten, im Gazastreifen und in Israel und schließlich weltweit einen radikal islamistischen Gottesstaat (Kalifat) zu errichten, und
  • in deren strafbaren Handlungen, nämlich den zur Erreichung dieses Ziels als erforderlich angesehenen terroristischen Straftaten gemäß § 278c Abs. 1 StGB, zu fördern, und zwar durch die zu Punkt A. dargestellten Verbrechen der terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Abs 2 StGB (Verbrechen der kriminellen Organisation gemäß § 278a StGB)
    E. sich in einer Verbindung, nämlich den radikal islamistisch ausgerichteten terroristischen Vereinigungen Muslimbruderschaft und HAMAS sowie deren Teil- und Unterorganisationen, deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise
  • die Unabhängigkeit der Republik Österreich,
  • die in der Verfassung festgelegte Staatsform der Republik Österreich,
  • die in den §§ 249, 250, 251 und 259 StGB angeführten verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich, nämlich den Bundespräsidenten, den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung, die Bundesregierung, die neun Landtage, die neun Landesregierungen, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Obersten Gerichtshof, den Rechnungshof, die neun Landesrechnungshöfe und das Bundesheer,
    zu erschüttern, durch die zu Punkt A. dargestellten Verbrechen der terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Abs 2 StGB führend betätigt, für sie Mitglieder geworben, sie mit Geldmittel so-wie durch Propaganda, Schulungen, Aufbau und Betreibung eines europaweiten Organisationsnetzes in erheblicher Weise unterstützt haben (Verbrechen der staatsfeindlichen Ver-bindungen gemäß § 246 Abs 1 und Abs 2 StGB).
    Die genannten Beschuldigten stehen somit im dringenden Verdacht begangen zu ha-ben die Verbrechen
    1.der terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Abs 2 StGB,
    2.der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d Abs 1 und la, Z 1 und Z 2 StGB,
    3.der Geldwäscherei gemäß § 165 Abs 3 und Abs 4 StGB,
    4.der kriminellen Organisation gemäß § 278a StGB,
    5.der staatsfeindlichen Verbindungen gemäß § 246 Abs 1 und Abs 2 StGB.
    Die beantragte Beschlagnahme gemäß § 109 Ziffer 2, lit b), 115 Abs 1 Ziffer 3, Abs 2 und Abs 4 StPO der vorbezeichneten Liegenschaften durch Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes in das Grundbuch sollen dazu dienen die im Falle einer Hauptverhandlung zu beantragenden gerichtlichen Entscheidungen auf Verfall (§ 20 StGB) und auf erweiterten Verfall (§ 20b StGB) zu sichern.
    Im Zusammenhang mit dem auf den bisher vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark vorgelegten Berichten, insbesondere des 26a. Berichtes vom 18. September 2020, und in der Begründung der Anordnung der Durchsuchung, Seite 10 bis 185, beschriebenen Tatverdacht ist davon auszugehen, dass die genannten Beschuldigten zu den führenden Mitgliedern der terroristischen Vereinigungen Muslimbruderschaft und HAMAS in Österreich zählen und in dieser Funktion in enger Verbindung zu weiteren Ablegern dieser terroristischen Vereinigungen in anderen Ländern der europäischen Union aber auch zu den in Ägypten, im Gazastreifen, in der Türkei sowie Staaten der Golfregion, insbesondere Qatar (Katar), tätigen, im Akt genannten Ablegern der terroristischen Vereinigungen Muslimbruderschaft und HAMAS stehen, um die weitere Stratege zur Erreichung der gemeinsamen Ziele in Europa, Afrika und Asien zu koordinieren, wobei der — vorwiegend – in den sozialen Medien verbreiteten gemeinsamen Propaganda in Europa, der Anwerbung und Ausbildung neuer Mitglieder, der Sammlung von Spenden in Österreich, der Weiterleitung dieser Spenden und der aus den Golfstaaten, insbesondere Qatar (Katar), erhaltenen hohen Zuwendungen (z.B. von Qatar Charity) zur Finanzierung und Unterstützung des terroristischen Handelns der HAMAS im Gazastreifen und der Muslimbruderschaft in Ägypten, besondere Bedeutung zukommen.
    Dieses nach der beschriebenen Verdachtslage, insbesondere gemäß den §§ 165 Abs 3, 246 Abs 1 und la, 278a, 278b Abs 2, 278d Abs 1 und Abs la StGB, führt zu der begründeten Annahme, dass die Beschuldigten als führende Mitglieder der terroristischen Vereinigungen Muslimbruderschaft und HAMAS in Österreich
    1. für die Begehung dieser Verbrechen Vermögenswerte als Zuwendung zur Bestreitung des Lebenswandels oder als Belohnung erlangen, sodass bei einer Anklageerhebung ein Antrag auf Verfall gemäß § 20 Abs 1 und/oder Abs 2 StGB zu stellen sein wird, wobei die angeführten Liegenschaften als Ersatzwerte solcher Vermögenswerte anzusehen sind, und/oder
    2. die angeführten Liegenschaften Vermögenswerte sind, die der Verfügungsmacht der nach der Verdachtslage kriminellen Organisationen (§ 278a StGB) und terroristischen Vereinigungen (§ 278b Abs 2 StGB) Muslimbruderschaft und HAMAS unterliegen oder
    als Mittel der Terrorismusfinanzierung bereitgestellt oder gesammelt wurden (§ 20b StGB) oder Vermögenswerte sind, die für die Begehung oder durch die Begehung der Verbrechen gemäß §§ 165 Abs 3, 278c StGB bzw. des Vergehens gemäß § 278 StGB erlangt wurden, sodass bei einer Anklageerhebung ein Antrag auf erweiterten Verfall gemäß § 20b Abs 1 und/oder Abs 2 StGB zu stellen sein wird, wobei die angeführten Liegenschaften als solche Vermögenswerte anzusehen sind.
    Hinsichtlich der von den Beschuldigten auf ihren oder den ihnen zuzuordnenden Konten erliegenden Vermögenswerten oder den bei den Beschuldigten anlässlich den angeordneten Durchsuchungen aufgefundenen größeren Bargeldbeträge, die der Verdachtslage nach im Zusammenhang mit Überweisungen nach dem Hawala-System entgegengenommen oder verwahrt werden, wurden Anordnungen der Sicherstellung erlassen, um den Verfall gemäß § 20 StGB oder den erweiterten Verfall gemäß § 20b StGB im Falle einer Anklageerhebung auch für diese Vermögenswerte zu sichern. Aus diesen, auch für die angeführten Liegenschaften der genannten Beschuldigten zutreffenden Überlegungen ist die Beschlagnahme der angeführten Liegenschaften der Beschuldigten zu beantragen.
    Die beantragte Beschlagnahme der bezeichneten Liegenschaften ist zur Klärung des Sachverhalts und zur Sicherung der vermögensrechtlichen Anordnungen gemäß den §§ 20 und 20b StGB erforderlich und steht zur Bedeutung der Sache aufgrund der für die nach der Verdachtslage anzunehmenden Verbrechen der terroristischen Vereinigung gemäß § 278b Abs 2 StGB, der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d Abs 1 und la, Z 1 und Z 2 StGB, der Geldwäscherei gemäß“§ 165 Abs 3 StGB, der kriminellen Organisation gemäß § 278a StGB, vorgesehenen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren und hinsichtlich des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindungen gemäß § 246 Abs 1 und Abs 2 StGB vorgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, nicht außer Verhältnis.
    Im Falle der Beschlagnahme der im Antrag bezeichneten Liegenschaften zur Sicherung einer gerichtlichen Entscheidung auf Verfall (§ 20 StGB) oder auf erweiterten Verfall (§ 20b StGB) im Sinne des Antrags der Staatsanwaltschaft Graz wird das Landesgericht für Strafsachen Graz gemäß § 115 Abs 5 StPO in seinem Beschluss einen Geldbetrag zu bestimmen haben, in dem die für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte Deckung finden. Dazu verweist die Staatsanwaltschaft Graz auf die Schätzung des Verkehrswertes dieser Liegenschaften durch das BVT vom 29. Oktober 2020 in einem Gesamtbetrag von EUR 25.000.000,00 (25 Mio Euro).

An dieser Stelle erfolgt eine Unterbrechung – Fortsetzung folgt zu den Immobilien

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